27.07.2011

„Ein warmblutiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden ist“ (Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland)
In der vergangenen Woche hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß einem muslimischen Metzger das betäubungslose Schlachten („Schächten“) aus religiösen Gründen zu gestatten ist. Für das muslimische Opferfest im Jahre 2008 hatte der eingewanderte Fremde bis zu 200 Schafen die Kehle bei vollem Bewußtsein durchschneiden und sie dann bis zum Tod ausbluten lassen wollen. Das zuständige Landratsamt und das Verwaltungsgericht hat dem Moslem dies aus tierschutzrechtlichen Gründen versagt und darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit einer Elektrokurzzeitbetäubung verwiesen, um die Qualen für die Tiere vermeiden zu können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befand nunmehr, daß der muslimische Metzger nachvollziehbare religiöse Gründe dargelegt habe und diese müßten aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Religionsfreiheit) berücksichtigt werden. Daß er nicht mehr als 100 Schafe zum Opferfest schächten dürfe, hat der BayVGH lediglich wegen der nicht ausreichenden Kapazität des muslimischen Schlachthauses begründet.
Dieses skandalöse Urteil symbolisiert einen weiteren Schritt unseres Landes zurück ins Mittelalter. Es ist ein weiteres Zurückweichen vor den archaischen Gebräuchen von Moslems und anderen Fremden.
Die Bundestierärztekammer schätzt, daß über eine halbe Million Schafe in Deutschland durch das Schächten einen minutenlangen, qualvollen Todeskampf ertragen müssen. Eine Schande für unser Land.
Eigentlich müßten Grüne, Umweltschützer, Landwirte, Tierärzte, Tierschutzvereine, Kirchen, Lehrer und Gutmenschen aller Schattierungen jetzt wie elektrisiert aufspringen und nach einem Verbot des Schächtens rufen. Da es sich aber um eine perverse Praxis von „Einwanderern“ handelt, die zudem nur ungestört ihre Religion ausüben wollen, blickt der tolerante Gutmensch milde lächelnd darüber hinweg oder gar nicht erst hin. Es herrscht sozusagen das Schweigen der Lämmer.
Dabei hat die türkische Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegenheiten ist, vor einigen Jahren eine so genannte Fatwa, eine religiöse Vorschrift, ausgegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam, so die Aussage des türkischen Veterinärmediziners Prof. Dr. Tamer Dodurka von der Universität Istanbul. Erst recht nicht diskutiert wird übrigens die Tatsache, daß auch Juden die widerliche, rituelle Tötungsart praktizieren, da diese Personengruppe in unserem Land ohnehin einen bevorzugten Sonderstatus und damit Narrenfreiheit besitzt, wie zum Beispiel der Kampf der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern gegen den geplanten Bau einer Schweinmastanlage im unterfränkischen Willmars zeigt, weil sich dort ein jüdischer Friedhof in der Nähe befindet. Auch dieser Fall liegt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und auch hier lautet die Begründung, die Religionsfreiheit sei bedroht.
Für Moslems gilt in unserem Land mittlerweile auch kein Sargzwang mehr, sie lassen sich immer häufiger in einem weißen Tuch bestatten. Ein Deutscher, der vielleicht seinen Angehörigen Kosten ersparen will oder aus sonstigen Gründen lieber im Pappsarg beerdigt werden würde, wird von den Behörden aber auf die Hygienevorschriften hingewiesen.
Türken, Araber und alle anderen Fremden haben sich in unserem Land an die hiesigen Gesetze zu halten, Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen widersprechen dem Gleichbehandlungsgebot. Grausames Schächten und andere Praktiken (Beschneidung auch von Mädchen) rufen bei normalen Mitteleuropäern nur Abscheu und Ablehnung hervor. Wenn Türken, Araber und andere Fremde auf ihre vorgeblich religiösen Praktiken nicht verzichten können, bleibt es ihnen unbenommen, dies in ihren jeweiligen Heimatländern zu tun. Die wenigsten Deutschen und alle anderen Europäer würden diesen Leuten eine Träne nachweinen.
Der bayerische Ministerpräsident Seehofer hält ein Verbot des Schächtens übrigens für nicht durchführbar, er scheut sich wohl zu sagen, für nicht durchsetzbar. Er fürchtet sich ganz offenbar vor der Moslem- und Judenlobby im Land. Er hätte als Bundesernährungsminister durchaus die Möglichkeit gehabt, tätig zu werden. Aus Feigheit, sich der politischen Auseinandersetzung zu stellen, zieht man sich – auch Seehofer – auf die Position zurück, die Religionsfreiheit sei durch das Grundgesetz gesichert. Der Tierschutz dummerweise auch. Der Präsident der Bundestierärztekammer, Dr. Ernst Breitling, sagt: „Es liegt (beim Schächten, Anm. d. Verf.) ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, daß die (religiösen, Anm. d. Verf.) Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muß das Gesetz geändert werden.“
In der Schweiz, in Schweden, Island und in Liechtenstein ist das Schächten verboten. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sollte für einen Staat möglich sein, mitteleuropäische Standards zu erhalten. Die politische Klasse der BRD besteht aber fast ausschließlich aus Feiglingen, Opportunisten und Zivilversagern, die mit „Politik“ ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich daher mit der Ausländerlobby nicht anlegen wollen. Die Grünen wiederum sind Heuchler, mit einer ekelhaften Doppelmoral.
Mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werden Millionen Schafe, Ziegen und Rinder einer sinnlosen, grausamen Quälerei im Namen von nichteuropäischen Religionen ausgeliefert. Eine Schande für alle verantwortlichen Richter und Politiker, eine Schande für unser Land.
Wir wollen das ändern.