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07.09.2011

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Schallende Ohrfeige für Gentech-Konzerne!

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Man vermag es kaum zu glauben, aber das Unmögliche ist geschehen: Ein Organ der Europäischen Union hat mit einem Urteil der Gentechnik-Lobby einen gewaltigen Schuß vor den Bug verpaßt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, daß Honig, der genmanipulierte Pollen enthält, künftig nur noch mit Kennzeichnung verkauft werden darf.

Das ist das Ende eines langen Rechtsstreites, der seinen Ursprung in Kaisheim bei Augsburg hatte. Dort wohnt der Bio-Imker Karl-Heinz Bablok – und mit ihm seine Bienenvölker, die in der direkten Umgebung fleißig Pollen sammeln. Und da in der unmittelbaren Umgebung auch der berüchtigte Gen-Mais MON810 wuchs, brachten die Bienen haufenweise genmanipulierte Pollen mit in den Stock, die dann im Honig landeten. Das Problem: Lebensmittel mit gentechnisch manipulierten Inhaltsstoffen müssen in Deutschland gekennzeichnet werden. Da MON 810 zwar als Tierfutter, jedoch nie als Lebensmittel in Deutschland zugelassen war, mußte Bablok seine gesamten Honigerträge in der Müllverbrennung entsorgen.

Er verklagte die bayerische Landesregierung daraufhin auf Schadensersatz und bekam in erster Instanz recht. Doch das Landgericht revidierte die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts und so war Bablok der Angeschwärzte. Er als Imker sei selbst dafür verantwortlich, wo seine Bienen Pollen und Nektar sammelten und nicht der Freistaat, der in seiner Nachbarschaft Gen-Mais zu Versuchszwecken anbaute. So mußte er seine Bienenstöcke ins „Exil” schicken, an einen Ort, wo keine gentechnisch veränderten Pflanzen in einer Umgebung von mehreren Kilometern wachsen, konnte aber immerhin Schadensersatz gegenüber der Landesregierung geltend machen.

Die Abschiebung ins „Bienen-Exil“ wurde zum Glück mit dem wahltaktisch motivierten Verbot des Gen-Maises MON810 durch CSU-Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Jahr 2008 wieder hinfällig – gegen den erklärten Willen der Schwesterpartei CDU. Drei Jahre zuvor war es Horst „Genhofer“, der den kommerziellen Anbau von MON810 in Deutschland erlaubt hatte.
 
Jetzt hat das Europäische Gericht der Gentechnik-Lobby einen Schlag ins Gesicht verpaßt, mit dem keiner gerechnet hätte – denn die EU gibt sich sonst als exponierter Fürsprecher von Monsanto und Co., insbesondere die EU-Kommission, die sich auch im vorliegenden Fall ein Urteil zugunsten der Gentechnik gewünscht hätte. Aber es kam anders: Der Gerichtshof hat entschieden, daß gentechnisch verunreinigter Honig nur noch mit Zulassung verkauft werden darf und daher vorerst aus den Regalen verschwindet.
 
Die Verunreinigung mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen ist in vielen Staaten eher die Regel als die Ausnahme. Beispiel Kanada: Dort ist es praktisch unmöglich, Raps anzubauen, der vollkommen frei von Gentechnik ist. Denn entgegen der Beschwichtigungen der Biotechnologie-Konzerne ist es nicht möglich, daß konventionell angebaute und gentechnisch veränderte Pflanzen nebeneinander existieren können, ohne daß sie sich untereinander auskreuzen. Der Gen-Dreck wird somit unwiederbringlich in die Natur ausgesetzt. Da die EU viel Honig mit gentechnisch veränderten Spuren aus dem Ausland importiert, wird dieses Urteil den deutschen Imkern nutzen.
 
Es wäre nun an der Bundesregierung, ein Signal zu setzen, um der „grünen Gentechnik“ endgültig den Garaus zu machen. Denn Trotz des MON810-Verbots werden in Deutschland weiterhin zahlreiche gentechnisch manipulierte Pflanzen sowohl kommerziell als auch zu Forschungszwecken angebaut, über deren gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen alles andere als Einigkeit besteht – allen voran die Genkartoffel „Amflora“ von BASF, die eine bessere Stärkeproduktion nach sich ziehen soll. Ein sofortiges Verbot der „Amflora“ wäre jetzt das richtige Signal!
 

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