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27.10.2010

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Strategiewechsel in der bayerischen Flüchtlings- und Asylpolitik - Rückkehrpflicht statt Aufenthaltsrecht

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Beschlossen auf dem 45. ordentlichen Landesparteitag in Schwaben.
Initiativantrag zum bayerischen Landesparteitag der NPD am 24.10.2010
Die bayerischen Nationaldemokraten fordern die Staatsregierung auf, sich auf Landes-, Bundes- und Europaebene allen weiteren Liberalisierungen des Flüchtlings- und Asylrechts zu widersetzen, eine humanitäre Hilfe an die Rückkehrpflicht zu koppeln und auf die Beseitigung des weltweit einzigartigen Grundrechtsanspruchs auf Asyl hinzuwirken. Feste Bestandteile eines Strategiewechsels vom Aufenthaltsrecht zur Rückkehrpflicht in der gegenwärtigen Flüchtlings- und Asylrechtsdebatte haben, unter anderem, nachfolgende Punkte zu sein:
  • Gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung der Anerkennungsverfahren auf drei Monate 
  • Einschränkungen der Kriterien, die als Anerkennungsgrund geltend gemacht werden können, wie bspw. in Fällen geschlechtsspezifischer Verfolgung, sexueller Orientierung, Freiheitsentzug im Herkunftsland etc.
  • Beibehaltung der Residenzpflicht und des Sachleistungsprinzips
  • Beibehaltung der Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie Beendigung der psychischen Auszugsgründe
  • Eindämmung der Flüchtlingsströme aus den Hauptherkunftsländern Irak, Iran und Afghanistan
  • Keine Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen einzig aufgrund zeitlich länger anhaltenden Aufenthalts von Flüchtlingen
  • Keine Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels in der vorliegenden Form
Der Druck auf die Staatsregierung in der Asylpolitik hat seitens der NPD verschiedene Formen anzunehmen, die das gesamte Kreativitätspotential der Partei über Pressemitteilungen, Internet, offene Briefe, Leserbriefe, öffentliche Wortergreifung u.v.m. ausschöpfen.
Begründung:
Der Freistaat Bayern, der ohnehin einen im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen ausländischen und/oder mit Migrationshintergrund behafteten Bevölkerungsanteil aufweist, verzeichnet gerade in den letzten Jahren wieder eine Zunahme der Asylbewerberzahlen, beispielsweise 2008 um 15% und 2009 um 25%. Von daher befremdet es aus Sicht der nationalen Identität und Interessenlage, dass in der gegenwärtigen Flüchtlings- und Asyldebatte fast ausnahmslos Liberalisierungstendenzen spürbar werden. Ob sicherheits- und fiskalpolitische Gründe oder Gründe der kulturellen Hegemonie herangezogen werden, sieht sich die NPD in vehementer Opposition zur gängigen Asylpolitik und fordert einen Paradigmenwechsel, der den Jahrzehntelangen Missbrauch des humanitären Asylgedankens beendet. Unbestreitbarer Handlungsbedarf ergibt sich allein aus der Tatsache, die Sozialministerin Christine Haderthauer in der Plenarsitzung vom 14.07.2010 eingestand, dass gerade einmal 0,1 % der nach Bayern kommenden Flüchtlinge das Asylrecht anerkannt bekommen. Dies zeigt überdeutlich, dass die gängige Asylpolitik weniger aus wirklich drängend humanitärer Interessenlage als vielmehr aus ideologischer Interessenlage betrieben wird. Es ist in diesem Sinne nach nationaldemokratischer Ansicht den Müttern deutscher Soldaten in Afghanistan nicht zu vermitteln, weshalb ihre Söhne nach Afghanistan geschickt werden, während die dortige Wohnbevölkerung in Deutschland einreist. Ebensowenig ist es zu vermitteln, deutschen Familien beispielsweise in München die Wohnungssuche zu erschweren, weil Asylbewerbern aus Steuergeldern privater Wohnraum statt Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellt wird. Dies käme auch einer nicht gerechtfertigten Gleichstellung mit einem vormals langjährig im Arbeitsleben gestandenen ALG-II-Empfänger gleich. Die Verkürzung der Anerkennungsverfahren Hand in Hand gehend mit einer Eindämmung der Asylbewerber würden auch auf die häufig bemängelte Raumsituation in den Gemeinschaftsunterkünften entlastend wirken. Zudem könnte eine gesetzlich verankerte Verkürzung der Asylverfahren einen Beschäftigungskorridor für die betreffenden Behörden eröffnen, der sich durch die sinkenden Asylkosten gegenfinanziert.
Trotz des Konsens, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution Maßnahmen zur Bekämpfung erfordern, kann die diesbezüglich zur Ratifizierung anstehende Europaratskonvention in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet werden, da damit für die Opfer ein unbefristeter Aufenthaltstitel ermöglicht werden könnte, womit für unberechtigt Aufenthaltswillige der Menschenhandel geradezu zur „willkommenen“ Aufenthaltslegitimation aufgewertet wird. Der humanitären Grundintention wird durch derartig leichtfertige Missbrauchsmöglichkeiten geradezu entgegengewirkt.  
Sascha Roßmüller
stellv. Landesvorsitzender
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