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01.04.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

"Von Österreich lernen heißt siegen lernen"

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So formulierte es kürzlich die "Bayerische Staatszeitung" als Überschrift für einen Bericht zu einer Tagung über Landesentwicklung in München.
Hier stellte der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl, in seiner Rede unter anderem zum Thema Breitbandversorgung fest: "Wir sind bequem und kuschen vor den EU-Verordnungen. Die Österreicher dagegen trauen sich was, deshalb haben sie auch fast alle Gemeinden mit schnellem Internet versorgt." Tatsächlich sind z.B. im Bundesland Oberösterreich 99 Prozent der Gemeinden mit Glasfaserkabeln ausgestattet, 94 Prozent der Schulen und 93 Prozent der Kommunalverwaltungen. Zahlen, die in vielen Bereichen Bayerns nur Wunschvorstellungen sind.
In immer mehr Fällen von EU-Bevormundungen zeigt sich, dass unser Nachbar Österreich in der Auslegung solcher Verordnungen und Gesetze geistig flexibler reagiert, bzw. eben die Interessen seiner Bürger wesentlich konsequenter gegenüber der Brüsseler Bürokratie vertritt.
Während in Bayern und ganz Deutschland derzeit noch ein Streit darüber herrscht, ob Mitglieder der Feuerwehren auf Druck der EU künftig einen neuen "Feuerwehrführerschein" benötigen, wenn sie Fahrzeuge mit über 3,49 Tonnen Gewicht steuern wollen, hat Österreich hier ein "Hintertürchen" gefunden um die neue Vorschrift zu umgehen. Österreich erklärt einfach alle Brände zu "Katastrophenfällen" und erhebt somit eine von der EU-Verordnung zugelassene Ausnahme zum Regelfall. Damit können, wie bisher, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 to. mit dem normalen Autoführerschein gesteuert werden. Dies ist vor allem für die Freiwilligen Feuerwehren von großer Bedeutung. Während bei den Berufsfeuerwehren meistens alle Mitarbeiter zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse CE (alte Bezeichnung FS-Klasse 2) ausgebildet werden, haben bei den Freiwilligen Feuerwehren die wenigsten Mitglieder diese Qualifikation. Somit wird die Zahl der Fahrer wesentlich eingeschränkt, was sich auf die Einsatzbereitschaft der FFW entsprechend auswirkt.
Jüngstes Beispiel ist die EU-Hygieneverordnung 852, wo Ende 2009 die Übergangsfrist endete. Mit dem Ergebnis, dass viele Kleinst-Schlachtbetriebe, sogenannte Hausschlachter und Metzgereien, die Selbstschlachtung aufgeben mussten. So haben von 90 Betrieben im Nürnberger Land immerhin 40 ihre Schlachthäuser zugesperrt. Wer jetzt noch schlachten will, muss einen EU-Zertifizierungsprozess durchlaufen. Neben erweiterten Hygienevorschriften ist ein wesentlicher Punkt hierbei, dass die Tiere nicht mehr im gleichen Raum geschlachtet und verarbeitet werden dürfen. Für die meisten der Minibetriebe und Hausschlachter lohnt sich eine solche neue Investition ganz einfach nicht. Sie müssen jetzt die Tiere verladen, in zertifizierten Betrieben schlachten lassen und, wenn sie es nicht ganz aufgeben wollen, nach dem Rücktransport bei sich weiterverarbeiten. Auch hier hat die Republik Österreich für sich eine Ausnahmeregelung bei der EU erwirkt, dass Kleinbetriebe, die nicht mehr als 5 to. Fleisch verarbeiten, von der Neuregelung ausgenommen sind. Die Verordnung erlaubt es nämlich, auf traditionelle und regionale Belange Rücksicht zu nehmen.
Bei der Bundesregierung und den Landesregierungen interessiert das alles offensichtlich keinen Politiker. Dort übt man sich in Weltpolitik und diskutiert unsinnige Reformen. Inzwischen hat uns das früher etwas belächelte Österreich wirtschaftlich und von der Lebensqualität längst überholt.

Ralf Ollert
 

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