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Presse

28.07.2010

Augsburg: Freispruch für "Guten Heimflug!"

Lesezeit: etwa 1 Minute

Am 27. Juli wurde in Bayern das letzte Verfahren wegen des NPD-Plakates „Guten Heimflug!“ mit einem Freispruch beendet. Das Plakat, das 2008 erstmals im bayerischen Landtags­wahl­kampf eingesetzt wurde, mußte auf Anordnung verschiedener Gerichte in Bayern wegen angeblicher „Volks­verhetzung“ wieder abgehängt werden. Bei mehreren NPD-Aktivisten wurden daraufhin Hausdurch­suchungen und andere Repres­sionen durch­geführt und es kam zu insgesamt fünf Straf­verfahren, die teilweise auch zu Verur­teilungen geführt hatten. Erst mit Beschluß 5 St RR (II) 9/10 des Oberlan­desgerichts München vom 9. Februar 2010 wurden die Polit­richter in die Schranken gewiesen: Danach stellen die Plakate „Guten Heimflug“ eindeutig keine Volks­verhetzung dar! In Augsburg war es die Staat­sanwältin Susanne Wech, die am 4. September 2008 Anklage gegen zwei NPD-Wahlhelfer erhob. Darin zog sie alle Register der BRD-Betrof­fenheits­kultur: „Das Plakat zeigt drei Personen sitzend auf einem fliegenden Teppich. Die zwei vorderen Personen ein Mann und eine Frau, ein türkisches oder arabisches Ehepaar sind überzeichnet mit Hakennase, ...

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