28.07.2010
Am 27. Juli wurde in Bayern das letzte Verfahren wegen des NPD-Plakates „Guten Heimflug!“ mit einem Freispruch beendet. Das Plakat, das 2008 erstmals im bayerischen Landtagswahlkampf eingesetzt wurde, mußte auf Anordnung verschiedener Gerichte in Bayern wegen angeblicher „Volksverhetzung“ wieder abgehängt werden. Bei mehreren NPD-Aktivisten wurden daraufhin Hausdurchsuchungen und andere Repressionen durchgeführt und es kam zu insgesamt fünf Strafverfahren, die teilweise auch zu Verurteilungen geführt hatten. Erst mit Beschluß 5 St RR (II) 9/10 des Oberlandesgerichts München vom 9. Februar 2010 wurden die Politrichter in die Schranken gewiesen: Danach stellen die Plakate „Guten Heimflug“ eindeutig keine Volksverhetzung dar! In Augsburg war es die Staatsanwältin Susanne Wech, die am 4. September 2008 Anklage gegen zwei NPD-Wahlhelfer erhob. Darin zog sie alle Register der BRD-Betroffenheitskultur: „Das Plakat zeigt drei Personen sitzend auf einem fliegenden Teppich. Die zwei vorderen Personen ein Mann und eine Frau, ein türkisches oder arabisches Ehepaar sind überzeichnet mit Hakennase, ...