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20.03.2003

Lesezeit: etwa 1 Minute

Kein Blut für Öl - Ami go home!

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Artikel 26 GG
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

§ 80 StGB
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


Die NPD in Bayern ist der Auffassung das Bundeskanzler Gerhard Schröder als Täter für die Vorbereitung eines Angriffskrieges in Betracht kommt, durch die Gewährung von Überflug-, Bewegungs-, Transportrechte für US-amerikanische Truppen, und hierfür die politische Verantwortung trägt.

Der NPD-Landesverband Bayern kündigt für Samstag, den 22. März 2003, um 14 Uhr auf dem Marktplatz in Grafenwöhr eine Demonstration an. Der NPD-Protest richtet sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, den die Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) gegen das irakische Volk führen. Die bayerischen Nationaldemokraten wünschen Frieden für das irakische Volk.

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