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17.09.2007

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Bayerns Justiz verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit

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Es ist die NPD, die in Bayern wiederholt der Justiz die Maske vom Gesicht reißt. Unter dieser Maske, die nach außen Rechtsstaatlichkeit vortäuscht, kommt eine beschämende Gesinnungsjustiz zum Vorschein. Immer stärker gewinnen Medienhetze und Vorgaben der CSU-Führung Oberhand über unabhängige Richter. Zwei Entscheidungen vom 14. September spiegeln dies wider:

Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) München läßt sich in das trickreiche Spiel der Stadt Bamberg einspannen und untersagt der NPD die Nutzung eines Saales der Stadthalle für ihren – vom Parteiengesetz vorgeschriebenen – Landesparteitag am 23. September.

Die 18. Strafkammer des Landgerichts München unter Richter Thomas Denz erlaubt unangemeldete Demonstrationen, sofern diese sich gegen die NPD richten.

Zu 1.) Der 4. Senat des Bayerische Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in München, mit den Richtern Frau Dr. Motyl, Schmitz und Prof. Dr. Kraft, wies am Freitag die Beschwerde der bayerischen Nationaldemokraten gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück (AZ. 4 CE 07.2292). Demnach hat die Partei keinen Anspruch darauf, die Bamberger Konzert- und Kongreßhalle für ihren Landesparteitag am 23. September zu mieten. Für alle anderen Parteien steht die Halle selbstverständlich zur Verfügung. Mit einem Trick hat die Stadt Bamberg der Medienhetze entsprochen und behauptet, daß alle Techniker der Stadt für einen „Tag der offenen Tür“ am gleichen Tag benötigt würden und daher für die angeblich notwendige technische Betreuung der Halle nicht zur Verfügung stünden. Die Richter des 4. Senats fügten sich dieser durchsichtigen Argumentation.

Zu 2.) Noch offener ließ Richter Thomas Denz, Vorsitzender der 18. Strafkammer des Landgerichts München, am Freitag seiner politische Gesinnung freien Lauf. Linksextremisten unter der Führung des Münchner Grünen-Fraktionschefs im Stadtrat Siegfried Benker und des Altkommunisten Claus Schreer (DKP) hatten im März 2004 eine NPD-Demo gegen den Irakkrieg mit einer unangemeldeten Gegenveranstaltung gestört. Bereits das Amtsgericht hatte die Strafverfahren gegen Benker und Schreer eingestellt, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Berufung ging. Interessant ist die Begründung des Richters Thomas Denz, der sich voll auf die Seite der Verteidigung stellte und die Angeklagten frei sprach: Eine „kritische Auseinandersetzung“ mit den Rechten sei „dringend erforderlich.“ Ein gezieltes Eingehen auf einzelne politische Inhalte sei dabei nicht notwendig und in einer Demonstration „aus praktischen Gründen überhaupt nicht möglich“, man müsse daher auf plakative Forderungen zurückgreifen, wie etwa „Nazis, verpißt euch.“ Dieser Protest stehe unter dem Schutz ges Grundgesetzes. Man kann sich ausmalen, wie dieser Richter argumentieren würde, wenn NPD-Anhänger eine Veranstaltung der Linken oder der CSU stören würden.

Übrigens: Die Politisierung der bayerischen Justiz personifiziert sich in der Justizministerin Beate Merk. Die CSU-Dame fällt eher durch rauschende Geburtstagsfeste und Modeschauen im Justizministerium auf, als durch Kompetenz und Gerechtigkeitsbewußtsein.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Wuttke
NPD-Landespressesprecher Bayern

Weltnetz: www.npd-bayern.de
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