29.10.2007
Die Hetze der kapitalistischen Medien gegen die NPD hatte jetzt die Verschiebung des für dieses Wochenende in Oldenburg geplanten Bundesparteitages zur Folge. Gleichzeitig schwappt eine neuerliche Welle von Kontenkündigungen über die Partei, ausgelöst von der ARD-Sendung „Report Mainz“. Recht und Gesetz sind in beiden Fällen ins Hintertreffen geraten. Das lenkt den Blick auf die Mechanismen der Mediendemokratie: Politiker, Banken und Gerichte kuschen gegenüber der gelenkten Propaganda. Die Medien sind längst nicht mehr die „vierte Macht“ im Staate, sondern zur ersten Macht geworden. Angesichts neuerlicher Kontenkündigungen sei auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart hingewiesen (Az, GO-Nr. 8 O 440/05), das am 20. Januar 2006 verkündete: NPD-Konto bestehen zurecht! In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Kontokündigung des NPD-Parteivorstandes unterlag damals die Volksbank Ludwigsburg vor dem Landgericht. Das Gericht hatte festgestellt, daß die Kündigung von Konten allein wegen der politischen Zielrichtung eine unzulässige rechtliche Behinderung darstelle und sich gegen die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte richte.
Im Urteil heißt es u.a. wörtlich: „Einen sachgerechten oder wichtigen Grund für die Kündigung hat die Beklagte nicht dargelegt. Die politische Zielrichtung der Klägerin durfte die Beklagte nicht zum Anlaß für eine Kündigung nehmen. Dem steht das Parteienprivileg in Art. 21 Abs. 2 S.2 GG entgegen. Die Partei soll in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, so lange sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitet.“ Darüber hinaus verstoße die damalige Kündigung „gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot, an das über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte auch private Rechtssubjekte gebunden sind.“
Bedarf es heute nur noch einer Hetzsendung zur besten Sendezeit um Recht und Ordnung zur Makulatur werden zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wuttke
NPD-Landespressesprecher Bayern
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