30.04.2007
In einem Eilverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, hat sich die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) erfolgreich gegen die Stadt Nürnberg durchgesetzt. Gegen die erteilte versammlungsrechtliche Auflage hinsichtlich des Punktes 14 der Stadt Nürnberg wurde erfolgreich geklagt, daß nur eine Fahne oder Transparent bzw. Plakat je 30 Teilnehmer mitgeführt werden darf, dieser Punkt wurde ersatzlos aufgehoben. Es können also beliebig viele Kundgebungsmittel, Transparente, Fahnen und Plakate mitgeführt werden. Bei der Auflage 17 der Stadt Nürnberg, die Sprechchöre betreffen, wurde erfolgreich gegen das Verbot der Parolen "Nationaler Widerstand" und "Deutscher Widerstand" geklagt. Diese Wortfolgen sind bei der Demonstration am 1. Mai 2007 in Nürnberg erlaubt !
Einer erfolgreichen Demonstration steht somit nichts mehr im Wege.
Auf nach Nürnberg !
1.Mai 2007 - 13 Uhr Maffeiplatz Nürnberg !
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kursawe
NPD-Landespressesprecher Bayern
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