04.01.2012
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute dem Antrag der NPD Bayern zur Überlassung der Aula eines Gymnasiums in Landshut nicht
stattgegeben. Was auf den ersten Blick enttäuschend scheint, relativiert sich allerdings in der Begründung. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter gingen hart an die Grenze des rechtlich möglichen, indem sie den Beschluß der Stadt Landshut, keine politischen Parteien in Schulen tagen zu lassen, als maßgeblich für den Antrag der NPD ansahen, weil es zum Zeitpunkt des Landeskongresses der "Grünen Jugend" keine Widmung der Schulräume gab.
Allerdings wurde der Antrag der NPD vor der Abstimmung im Landshuter Stadtrat gestellt. Diese Möglichkeit - die einzig einigermaßen rechtsstaatskompatibel ist -wurde von der Rechtsabteilung der bayerischen NPD bereits vor ihrer Klageerhebung in Betracht gezogen. Die ebenfalls voraussehbaren Reaktionen der politischen Klasse und des Gutmenschentums, samt medialer Flankierung, hinsichtlich eines Nutzungsantrages der Schulräume relativierten das Risiko einer möglichen und auch erwarteten juristischen Niederlage in der Sache gegenüber den politischen und grundsätzlichen juristischen Vorteilen erheblich. Denn wenn der Bayerische VGH den "Argumenten" des VG Regenburg gefolgt wäre, hätte die NPD die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht gesucht, um Gleichbehandlung zu fordern.
Besonders wichtig ist es daher für die Nationaldemokraten, daß der Bayerische VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Tisch gewischt hat, wonach der NPD als angeblich "verfassungsfeindlicher" und "rechtsextremer" Partei prinzipiell die Gleichbehandlung mit den Berliner und Münchner Blockparteien zu versagen sei. Alle Parteien seien gleich zu behandeln, was auch für die Nutzung von Schulräumen außerhalb von Unterrichtszeiten gelte. Insbesondere ist der Beschluß des Bayerischen VGH ein Schlag ins Kontor von Innenminister Herrmann. Dieser hatte nach der Entscheidung der Regensburger Verwaltungsrichter noch von "Rückenwind für ein NPD-Verbotsverfahren" phantasiert. Eine politische und juristische Nachbetrachtung der Ereignisse wird noch gezogen werden.
Der JN-Landeskongreß findet am 7. Januar wie geplant statt. Interessenten melden sich an die Kontaktnummer 0176/71905412 oder m.schaefer@jn-buvo.de.
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