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19.04.2007

Lesezeit: etwa 1 Minute

Bayern verweigert Akteneinsicht

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11.07.2006 In Bayern wird auch weiterhin den Bürgern die Einsicht von Akten der Landesbehörden verweigert. Dies beschloß der Landtag mit seiner CSU-Mehrheit.
Hintergrund des Gesetzentwurfes der Opposition, war ein ab 1.Januar 2006 geltendes Bundesgesetz, namens "Informationsfreiheitsgesetz". Danach können die Bürger, mit ganz wenigen sicherheitsrelevanten Ausnahmen, Einsicht in die Akten von Bundesbehörden erhalten. Während die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und NRW mit entsprechenden Landesgesetzen nachgezogen haben, bleibt der Bürger in Bayern außen vor. Als Begründung ihrer ablehnenden Haltung erklärte die CSU, daß es hierfür in Bayern keine Nachfrage geben würde und der bürokratische Aufwand zu groß wäre.
Hiermit wurde, nach Meinung der NPD, eine große Chance vertan, mehr Transparenz in die Entscheidungen der Landesbehörden zu bringen und den Bürgern die Möglichkeit der Information zu verschaffen. Denn sicherlich gibt es genug Bürger, die von den Behörden gerne Auskunft, z.B. über den Bau von Straßen oder die Schließung von Kindergärten oder Altersheimen hätten, diese aber nicht bekommen. Wer hier, obwohl es die Möglichkeit bisher ja noch nicht gab, eine fehlende Nachfrage behauptet, verhöhnt geradezu die Bürger Bayerns und unterstellt ihnen mangelndes Interesse am Gemeinwesen, was mit Sicherheit nicht zutreffend ist.

Ralf Ollert
NPD-Landesvorsitzender Bayern
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