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19.04.2007

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Nürnberg vor 60 Jahren,Tribunal der Sieger

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07.10.2006 Am 14. Oktober findet in Nürnberg eine Demonstration „Freier Kräfte“ unter dem Motto „Recht statt Rache“ statt.
Das Anliegen wird von der NPD unterstützt, da sich die Nationaldemokratische Partei auch als Interessenvertreter der Kriegsgeneration sieht und klar feststellt: „Unsere Väter und Großväter waren keine Verbrecher“ ! Im Gegensatz zur sich mit zeitlichem Abstand zum Zweiten Weltkrieg immer mehr steigernden verleumderischen Hetze, hat die Kriegsgeneration in Krieg und Nachkriegszeit geradezu übermenschliches geleistet und wir können vor ihrer Leistung in Krieg und Frieden nur mit Hochachtung sprechen. Für uns als politisch Denkende hat der Nürnberger Prozeß auch deshalb Bedeutung, weil er Teil einer einseitigen Vergangenheitsbewältigung ist, die nicht der historischen Wahrheit willen betrieben wird, sondern um Deutschland auch zukünftig politisch, moralisch und finanziell zu erpressen. Des weiteren versuchen die politisch Herrschenden jede Diskussion über zeitgeschichtliche Fragen in Bezug auf das „Dritte Reich“ mit den Mitteln des Strafrechtes zu verhindern und die sozusagen „genehmigte staatliche
Meinung“ zu „zementieren“. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung und der Grundsatz von freier, auch zeitgeschichtlicher, Forschung, wird so ausgehebelt. Diese Erfahrung mußte auch der frühere CSU-Innenminister Alfred Seidl machen, der als Verteidiger von Rudolf Heß auftrat, und sich zeitlebens für ihn einsetzte.

Im Oktober 1946 sprachen die Richter des Internationalen Militärtribunals ihre Urteile über die 22 als Hauptkriegsverbrecher Angeklagten. Damals glaubten viele, es handle sich um einen Jahrhundertprozeß, nach dessen Abschluß die Welt in Frieden leben könne: Wenn Staatsmänner wegen Verbrechen gegen den Frieden oder wegen Angriffskriegen angeklagt werden könnten, dürfte es eigentlich keine internationalen militärischen Verwicklungen mehr geben.

Die Verfahrensordnung, die mit dem Londoner Statut festgelegt wurde, enthielt eine Reihe von „Besonderheiten“, die mit dem internationalen Recht nicht in Einklang standen und auch heute nicht stehen: 1. Sieger sprachen Recht über Besiegte. 2. Es handelte sich weder um ein internationales neutrales Gericht noch um ein Militärgericht. 3. Kein Richter konnte wegen Befangenheit abgelehnt werden. 4. Die Verteidigung war zahlreichen Behinderungen ausgesetzt. 5. Zeugenaussagen, Fragebögen und Affidavits (eidesstattliche Versicherungen) konkurrierten miteinander. 6. Viele Zeugen wurden unter Druck gesetzt. 7. Die Ankläger verfügten über das gesamte deutsche Dokumentenmaterial, im Gegensatz zur Verteidigung. 8. Grundlegende Rechtsbegriffe wurden mißachtet, wie das Individualschulderfordernis, Verbindlichkeit von Befehlen, usw.. 9. Es gab keine Möglichkeit der Berufung. Die Urteile wurden so vollstreckt, wie sie ausgesprochen wurden.

Dazu schrieb die amerikanische „TIME“ schon im November 1945: „Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto von den Juristen verdammt worden“.

Um die Schwachpunkte in der Prozeßargumentation nicht publik werden zu lassen, einigte man sich vor Prozeßbeginn auf gemeinsame Reaktionen von Anklägern und Richtern bei folgenden Fragen. 1. Wie verhält sich das Gericht, wenn die deutsche Verteidigung vorbringt, daß auch andere Länder Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen haben ? 2. Wie können Männer, die man keiner einschlägigen Straftaten beschuldigen kann, trotzdem angeklagt und verurteilt werden ? 3. Wie lassen sich die alliierten Luftangriffe auf Wohnviertel rechtfertigen ? 4. Was ist zu tun, wenn die deutsche Seite auf den sowjetischen Einmarsch in Ostpolen im September 1939 und den Angriff auf Finnland im Oktober 1939 zu sprechen kommt ? 5. Wie reagiert man, wenn die Deutschen beweisen, daß die Briten zur gleichen Zeit Norwegen besetzen wollten wie die Deutschen ? 6. Was geschieht, wenn der sowjetische Mord an polnischen Offizieren in Katyn zur Sprache kommt ? 7. Wie reagiert das Gericht, wenn bei der Behandlung der deutschen Judenmorde auf die vorangegangenen 30 Millionen in der Sowjetunion Ermordeten hingewiesen wird ? 8. Mit welchen Argumenten verhindert man Diskussionen um die strittigen Punkte des Völkerrechts ? 9. Können die Angehörigen der Länder, die über die Deutschen zu Gericht sitzen, nicht selbst einmal nach dem gleichen Recht zur Verantwortung gezogen werden ? Unter dem Oberbegriff der „Verschwörung“, wurden alle Angeklagten des gemeinsamen Verbrechens beschuldigt, den Frieden gebrochen und 1939 einen Angriffskrieg begonnen zu haben. Im Völkerrecht war dieser Begriff unbekannt.

Der Hauptankläger der Vereinigten Staaten sah im Nürnberger Gerichtshof „die Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen“. Er nahm sich 1954 das Leben, nachdem er erkannt hatte, daß der Nürnberger Prozeß ein „Schlag ins Wasser“ gewesen war. Alle Illusionen waren verflogen. Der Prozeß schuf nicht die erwartete Grundlage für eine neue Zivilisation ohne Krieg, in der sich künftige Generationen keine Sorgen darum zu machen brauchten, wie man Friedensstörer bestrafen kann,
nach dem Nürnberger Vorbild.

Die Siegermächte, vor allem bis heute die USA, die in ihrem missionarischen Eifer nach dem Zweiten Weltkrieg neues Recht setzen wollten, kümmerten sich allerdings wenige Jahre später nicht mehr darum. Inzwischen haben sie mehr als ein halbes Dutzend Angriffskriege geführt, ohne daß jemand dafür zur Rechenschaft gezogen worden wäre. Der Internationale Gerichtshof für Strafsachen in Den Haag wird von den USA boykottiert. In zweiseitigen Verträgen werden die von den USA wirtschaftlich abhängigen Staaten verpflichtet, keinen amerikanischen Staatsbürger dorthin auszuliefern.

Die Nürnberger Prozesse waren also wohl nur eine verlogene Episode in der Geschichte der Menschheit, wo es darum ging, die Besiegten abzustrafen und, so war zumindest das damalige Ziel, das deutsche Volk ein für alle mal politisch und wirtschaftlich von der „Weltbühne“ auszuschalten.
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