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10.03.2004

Lesezeit: etwa 1 Minute

Ist das Konzept der wehrhaften Demokratie mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ?

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Pressemitteilung

Zur Aufforderung des Simon Wiesenthal Center in Los Angeles, Veranstaltungen der NPD in Senden (Landkreis Neu-Ulm) zu verbieten und der Pressemitteilung des bayerischen Staatsministerium des Innern (PM 95/04 vom 09.03.04)

Der NPD Landesverband Bayern stellt fest, daß die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ausgeht, sondern von den herrschenden erstarrten politischen Einrichtungen. Die NPD begreift sich als die politische Form, die den in der deutschen Jugend wieder zu sich kommenden Willen zum Bekenntnis des deutschen Volkes in den verfassungsmäßigen Prozeß der friedlichen Veränderung der deutschen Zustände umformen wird. Die NPD ist für deutsche Freiheit und für eine soziale Neuordnung in Deutschland.

Das Handeln des bayerischen Staatsministerium des Innern ist nach dem Grundsatz des Bundesverfassungsgericht zu beurteilen. Es ist der Grundsatz des Verhältnismäßigkeitsgebotes, wonach "übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip" gefolgert werden.

Schließlich ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nach Artikel 21 des Grundgesetzes eine Partei, die bei der politischen Willensbildung des deutschen Volkes mitwirkt. Ihre innere Ordnung entspricht demokratischen Grundsätzen, im Gegensatz zur Behauptung des bayerischen Innenminister Beckstein. Deshalb müssen nach geltenden Recht Veranstaltungen der NPD zugelassen werden. Wie die Stadt Senden dem bayerischen Staatsministerium des Innern telefonisch mitteilte, stellt diese die städtische Festhalle für Veranstaltungen von Parteien generell kostenlos zur Verfügung. So hat auch die NPD Anspruch darauf.

gez. Günter Kursawe
NPD-Landespressesprecher Bayern

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