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11.03.2005

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Mit "Hilfskonstruktionen" das Versammlungsrecht ausgehebelt

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Presse-Erklärung
des KV-München der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD); 11. März 2005

Mit "Hilfskonstruktionen" das Versammlungsrecht ausgehebelt

Der Deutsche Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit eine Änderung des Versammlungsrechts beschlossen. Demnach gilt ausschließlich für "Rechte" Artikel 8, GG, wonach alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, nur noch äußerst eingeschränkt.

In München wird bereits seit Jahren das Versammlungsrecht nach politischer Gesinnung ausgelegt: "Rechte" dürfen sich an bestimmten Tagen oder auf bestimmten Plätzen nicht versammeln. Dagegen protestiert der Kreisverband München der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD).

Bereits am 25. April 2004 untersagte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt eine Gedenkveranstaltung für Reinhold Elstner vor der Feldherrenhalle am Odeonsplatz. Dort hatte sich am 25. April 1995 der Kriegsteilnehmer Elstner verbrannt. Am 9. November 2004 ging das KVR-München noch einen Schritt weiter: An diesem Tag durften nationale Deutsche in München nirgendwo demonstrieren.

Wie der grün-rote KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle am 22. Februar 2005 der "Süddeutschen Zeitung" erklärte, bedient sich dabei die Verwaltung eines Tricks: "Dabei unterstellt die Behörde, daß gegen einen Neonazi-Aufmarsch an einem symbolträchtigen Ort heftige Proteste zu erwarten sind. Daraus leitet sich eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung ab nach geltendem Recht ein Grund, die Versammlung zu verbieten."
Mit den neuen Gesetzesvorschlägen könne das KVR aber künftig auf seine "Hilfskonstruktionen" verzichten fügte Blume-Beyerle noch an. Unerwähnt blieb: Die Dienststellen der Landeshauptstadt geben Anmeldeinformationen rechter Veranstaltungen regelmäßig an gewaltbereite Linksextremisten weiter damit die "heftigen Proteste" auch gründlich vorbereitet werden können. Dies hat bereits zu Verfolgungen und gewalttätigen Überfällen mit schwerer Körperverletzung geführt, wie zuletzt am 10. November 2004 am S-Bahnhof "Donnersberger Brücke".

Dabei ist ein abstraktes, das heißt ein allgemein geltendes zeitliches und örtliches Verbot, ein sogenanntes "Flächenverbot", selbst nach der neuesten Gesetzesänderung rechtlich unzulässig. Auf Grund einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen unzulässigen Verbotsbescheid der Landeshauptstadt München, kommt es daher am 23. März um 9 Uhr zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München.

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