Das Bayerische Verwaltungsgericht hat am 28. Juni 2010 eine Klage der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle abgewiesen und festgestellt, daß a.i.d.a. e.V. als linksextremistische Organisation einzustufen ist und dadurch zu Recht im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Somit hat auch das zuständige Münchner Finanzamt dem berüchtigten Antifa-Verein seine Gemeinnützigkeit rechtmäßig aberkannt.
Das Verwaltungsgericht sieht eine staatsfeindliche linksextremistische Haltung bei a.i.d.a. Insbesondere distanziert sich a.i.d.a. nicht von militanten linksextremen Gruppierungen. Viele gewalttätige Ausschreitungen in Deutschland, wie zum Beispiel jährlich am 1. Mai, bei denen mehrfach Polizisten schwer verletzt wurden, gehen auf das Konto von Linksextremisten. Gruppen wie a.i.d.a. betreiben eine Verharmlosung von Linksextremismus und linksextremistischer Gewalt und kommen unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Rechts daher. Dieser Entwicklung muß Einhalt geboten werden.














