03.08.2010
Seit längerer Zeit ist es verdächtig still um den mit großem Medien-Tamtam eröffneten Prozeß gegen den Ukrainer Iwan Demjanjuk in München geworden. Bekanntlich wird ihm vorgeworfen, Anfang der vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, also vor fast 70 Jahren, mitschuldig am Tod von mehreren zehntausend Juden in einem Lager namens Sobibor zu sein. Bedauerlicherweise ist es im freiesten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab (Eigenwerbung BRD), nicht möglich, bestimmte historische Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen. Zumindest der Hauptbeweis, der einzige Sachbeweis gegen Demjanjuk, sein Dienstausweis, wurde bereits vor mehr als zwanzig Jahren vom Bundeskriminalamt (BKA) untersucht und als Fälschung angesehen, woraufhin ein Gericht Demjanjuk in einem Verfahren in Israel wegen des Tatvorwurfs hunderttausendfacher Morde in einem Lager namens Treblinka freisprach, nachdem er in erster Instanz aufgrund belastender Zeugenaussagen zum Tode verurteilt wurden war. Dies ficht die bayerische Justiz im Jahre 2010 allerdings nicht an und sie unterstellt nunmehr dem Ausweis, er sei echt, somit sei erwiesen, Demjanjuk hätte in Sobibor Dienst getan und somit seien ihm ein bestimmter Anteil der behaupteten Zahl ums Leben gekommener Insassen dieses Lagers zuzurechnen.
Somit verbleiben, wie bei allen Prozessen gegen Personen, die angeblich in Konzentrationslagern unfaßliche, monströse, gigantische Verbrechen begangen haben sollen, als „sichere“ Beweise die Zeugenaussagen von damaligen Insassen dieser Lager, die Jahrzehnte nach den Ereignissen teilweise tränenreiche Auftritte in den Gerichtssälen haben. Kein Staatsanwalt, kein Richter käme auf die Idee, an den Aussagen diese Leute zu zweifeln, nachzufragen, mögliche Widersprüche zu ergründen. Die Verteidiger hat man bei derartigen Prozessen ohnehin bereits mundtot gemacht, da sie bei konsequenter Ausübung ihrer anwaltlichen Pflicht auch mit einem Bein im Gefängnis stehen. Unerträglich in einem angeblichen Rechtsstaat.
Nun begibt es sich, daß ebenfalls in München der Todesfall Brunner verhandelt wird. Im September vergangenen Jahres ist Dominik Brunner an der Münchner S-Bahn-Haltestelle Solln zu Tode gekommen, als er eine Gruppe Jugendlicher vor Raub und Erpressung durch zwei gleichfalls jugendliche Personen geschützt hat. Diese prügelten und traten auf Brunner ein, bis er starb. Ganz offensichtlich ein klarer Sachverhalt, der nun vor Gericht, auch mittels zahlreicher Zeugen, juristisch abgeschlossen werden soll.
Aber es zeigt sich, daß gerade auf die Zeugen kein Verlaß ist. Widersprüche, Erfundenes, Gehörtes, Angelesenes verbinden sich zu einem Gewirr von Behauptungen, die es dem Gericht schwer machen, die Wahrheit zu finden. Dabei ist jedem Juristen klar, daß der Zeugenbeweis immer der schwächste Beweis ist. So sehen es auch die BRD-Qualitätsmedien, wie folgender Auszug aus einem Artikel von SPIEGEL ONLINE vom 27.07.2010 belegt:
„ Dass der Zeugenbeweis ein höchst unzuverlässiger ist, weiß man nicht erst seit dem Brunner-Prozess, der zurzeit vor der Jugendkammer des Landgerichts München I geführt wird. Doch dass so viele Zeugen sich widersprechende, ja zum Teil sich ausschließende Angaben vor Gericht machen wie in diesem Fall, ist auffallend.
Zeugen, die sich Vorwürfe machen, an jenem 12. September 2009 an der S-Bahn-Haltestelle München-Solln vielleicht nicht so gehandelt zu haben, wie es angebracht gewesen wäre, wollen nun wenigstens vor Gericht besonders gute Zeugen sein. Manche weinen, wenn sie Reaktionen von Passanten schildern, die angeblich unbeteiligt weggingen, obwohl eine ganze Reihe von Notrufen abgesetzt wurde. Andere füllen Lücken oder Unverstandenes in ihrer Erinnerung mit dem auf, was sie in den Zeitungen gelesen und im Fernsehen gesehen haben, zum Teil sogar wörtlich.
Erstaunlich, was da ausgesagt wurde
Einige Zeugen berichten von Wahrnehmungen, die sie gar nicht gehört oder gesehen haben können, sie schildern wortreich Abläufe, die anders gewesen sein müssen. Eine Arzthelferin etwa war sich am Montag sicher, dass die S-Bahn, mit der Brunner und die vier Schüler gekommen waren, schon wieder abgefahren gewesen sei, als die Schlägerei anfing. Doch mehrere Zeugen, die mit dieser S-Bahn weiterfuhren, haben in der vorigen Woche detailliert beschrieben, welche Schläge sie aus dem Zug heraus genau hatten sehen können. Was stimmt?
Die Zeugen lügen nicht - nein, sie sind von der Geschichte, die sie erzählen, fest überzeugt. In ihrem Gedächtnis hat sich eine Version des Geschehens eingenistet, die ihr Bild von sich selbst sowie von Gut und Böse schützt und stärkt. Die Täter hätten "gelächelt", sagt die Arzthelferin, sie habe erst gedacht, es gehe um Spaß. Was will dieser Herr mit den Jugendlichen? An einen eiskalten, verachtungsvollen Blick eines der Täter erinnert sich ein anderer Zeuge. Hat Brunner sich noch gewehrt, als er schon am Boden lag? Ja, mit Händen und Füßen, berichten mehrere Zeugen. Andere sagen: Nein, er hat sich überhaupt nicht mehr bewegt. Nein, er sei auch nicht mehr aufgestanden, er habe das gar nicht mehr gekonnt. Doch, sagen andere, er habe kurz noch nach seiner Brille gegriffen. Er sei aufgestanden und zusammengesackt. Was stimmt?
Überraschend andere Zeugenaussagen waren nun zu Wochenbeginn zu vernehmen. Wir schreiben inzwischen den achten Verhandlungstag, als ehemalige Lehrer, Psychologen, Betreuer und Sozialpädagogen, die mit den Angeklagten Sebastian L. und Markus Sch. in den vergangenen Jahren zu tun hatten, vor Gericht auftraten. Es war erstaunlich, was da ausgesagt wurde - und wie wenig darüber berichtet wurde.“
SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen ist eine erfahrene Journalistin, die in ihrer Laufbahn zahllose Strafprozesse beobachtet hat. Genau aus diesem Grunde würde sie einen Bericht über den Prozeß gegen Iwan Demjanjuk in dieser Form nicht verfassen. Der Tod von Dominik Brunner liegt rund 10 Monate zurück. Den „Zeugen“, die gegen Demjanjuk aussagen, wird Glauben geschenkt, obwohl das behauptete Geschehen fast 70 Jahre zurückliegt! An ihren „Aussagen“ besteht scheinbar kein Zweifel, obwohl hinzukommt, daß sie keine „neutralen“ Zeugen sind, sondern Betroffene. Weitere Überlegungen hierzu verbieten sich angesichts der in diesem Rechtsstaat geltenden Gesetze.
PS: Die Landgericht Bonn eröffnete vor zwei Wochen ein Verfahren gegen einen 90jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, in einem Lager namens Belzec vor fast 70 Jahren an Massenmorden beteiligt gewesen zu sein …