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03.11.2011

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Volksbegehren zum Erhalt der Identität unserer bayerischen Heimat

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 Beschlossen auf dem 46. ordentlichen Landesparteitag in Schwaben.
 
Überall in unseren Nachbarländern regt sich Widerstand gegen die fortschreitende Islamisierung Europa. Mit einer Volksabstimmung haben die Schweizer den Bau von weiteren Minaretten gestoppt – in einer richtigen Demokratie muß das Volk bestimmen.
 
Das sehen die Bundestagsparteien in unserem Land natürlich ganz anders. Hier bestimmt nur die herrschende Kaste einschließlich der gleichgeschalteten Medien, was die Bürger wollen, siehe Euro. Das Volk könnte ja völlig falsch abstimmen.
 
Minarette sind Machtsymbole einer kultur- und raumfremden, frauenfeindlichen und aggressiv-politisch motivierten Religion. Verachtung und Bekämpfung anderer Religionen und Kulturen kennzeichnet den Islam dort, wo er herrscht - die Etablierung abgeschotteter Parallelgesellschaften dort, wo er noch in der Minderheit ist.
 
Die Minarette sind nur das Symptom eines Problems, nicht die Ursache. Diese liegt in der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung von Fremden in unser Land, seien diese nun muslimisch oder auch nicht, wenngleich gerade im Islam die starke Vermischung von Politik mit mittelalterlichen religiösen Vorstellungen eine direkte Konfrontation mit unseren Werten darstellt.
 
Viele Bürger sind der Auffassung, Moslems sollten die sich anpassen und ihre Moscheen sollten nur in Industriegebieten klein und unauffällig und ohne Minarette bauen. So eine Einstellung löst nicht das grundsätzliche Problem der Islamisierung und ist Kirchturmpolitik nach dem Motto – solange man die Minarette nicht sieht, hat man nichts gegen die zunehmende schleichende Islamisierung? Weil sie nicht augenscheinlich deutlich sichtbar dargestellt wird – oder erst dann, wenn es wirklich kein Zurück mehr gibt?

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wortlaut des Volksbegehrens
 
1.
In Hinblick auf Artikel 3, Absatz 2 (Schutzziel des Staates: „kulturelle Überlieferung“) sowie des Artikel 141, Absatz 2 (staatliche Aufgabe: „Die Landschaft zu schützen und zu pflegen“), jeweils in der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung vom 15.Dezember 19998 (GVB 1, S. 991, BayRS 100-1-5-), zuletzt geändert durch Gesetze vom 10.November 2003 /GVB 1, S. 817), soll Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geändert werden.
 
Er hat derzeit folgenden Wortlaut:
Artikel 8 Baugestaltung
  1. Bauliche Anlagen müssen nach Form, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, daß sie nicht verunstaltet wirken.
  2. Bauliche Anlagendürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.
  3. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.
 
2.
Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVB1, S. 588, BayRS 2132-1-1), zuletzt geändert durch Gesetze vom 27. Juli 2009 (GVB1, S. 385), wird um einen neuen Satz 3 ergänzt.
 
Dieser lautet:
  1. Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der bayerischen Ortschaften, Städte und Landschaften ist der Bau von Minaretten und anderen Baukörpern, die in auffälliger Weise fremdländische Baukultur verkörpern, verboten.
 
3.
Der bisherige Satz 3 des Artikels 8 BayBO wird künftig zum Satz 4.
 
4.
Die Gesetzesänderung tritt am ersten Tag des auf die Volksabstimmung folgenden zweiten Monats in Kraft.

 

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