03.11.2011
Lesezeit: etwa 1 Minute
Initiativantrag bankenpolitlischer Forderungskatalog
»
Zur Hauptseite wechselnBeschlossen auf dem 46. ordentlichen Landesparteitag in Schwaben.
In Anbetracht der Bedeutung eines funktionstüchtigen Kreditwesens für eine Volkswirtschaft sowie den nach wie vor ungelösten Problemen der Bankenkrise aus dem Jahre 2008 wie auch den aus der Staatsschuldenkrise erneut akut werdenden Risiken auf den Finanzmärkten beschließen die bayerischen Nationaldemokraten nachfolgenden bankenpolitischen Forderungskatalog (10-Punkte-Finanzmarktplan):
Es ist nach Auffassung der bayerischen Nationaldemokraten sinnvoll und nötig,
im Rahmen der Bankenaufsicht
- die Ausrichtung auf systemische Risikofaktoren im Bereich der Marktinfrastrukturen, wie bspw. Zahlungsverkehrs-, Verrechnungssysteme etc. auszuweiten,
- den internationalen Datenaustausch zur Erkennung von Bankenrisiken durch Schaffung von Transparenz für nationale Aufsichtsbehörden bezüglich internationaler Geschäftsbeziehungen und den wichtigsten Bankgläubigern von Großbanken auszubauen,
- ein internes Trennsystem innerhalb des Konzernaufbaus von Geschäfts- und Investmentbereich zur verbesserten Risikoerkennung von Aufsichtsorganen durchzusetzen
und im Bereich der Bankenregulierung
- eine Begrenzung der Bankanleihen im Portfolio der Banken untereinander,
- eine zielstrebigere Entsendung von Anleihegläubigern in die Bankaufsichtsräte anzustreben,
- eine stärkere Differenzierung bei der Eigenkapitalrücklage für Investment- und Kreditgeschäft im allgemeinen sowie mit institutioneller Systemrelevanz progressiv steigende Eigenkapitalanforderungen im speziellen durchzusetzen,
- die Aufblähung des Interbankengeschäfts abzubauen, bspw. mittels Anreize zur Verlagerung der Refinanzierung von Kreditinstituten außerhalb des Bankensektors,
sowie darüber hinausgehend finanzmarktregulierend
- unmittelbar ein Verbot des unkontrollierten Handels mit Kreditausfallversicherungen (CDS-Handel) zu realisieren,
- zeitnah einen Finanzprodukte-TÜV mit Zulassungskompetenz zu institutionalisieren,
- eine öffentlich-rechtliche Ratinggesellschaft einzurichten.
Grundsätzlich sind die vorab genannten Forderungen im Rahmen des in Deutschland traditionellen bankenpolitischen Dreisäulenmodells aus privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken des bestehenden Bankensystems umzusetzen.