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02.02.2012

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Gesetzlich verordneter Asylmißbrauch?

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 Mit dem Grundgesetzartikel 16a ermöglicht Deutschland – weltweit einzigartig – einen gesetzlich einklagbaren Asylanspruch von Verfassungsrang. Laut UNHCR-Studie rückte Deutschland inzwischen von Platz fünf auf Platz drei zu einem der weltweit begehrtesten Asylbewerberländer auf.

 
Dies schlägt sich in einem Zuwachs der Asylanträge um ca. 50 Prozent im Jahr 2010 nieder, womit der höchste Wert seit 2003 erreicht wurde. In Bayern wurden 2010 gerade einmal 0,5 Prozent und 2009 sogar nur 0,3 Prozent der Asylbewerber überhaupt als Asylberechtigte anerkannt. Dominierende 56,6 Prozent der Asylbewerber aus dem Jahre 2010 stammten aus den uns kulturell nicht eben nahestehenden Herkunftsländern Somalia, Irak und Afghanistan. Das ist umso erstaunlicher, wo doch im Zuge einer jahrelangen westlich-demokratischen „Befreiung“ dieser Länder durch milliardenteure internationale Einsätze dort eigentlich längst alles in Butter sein sollte.
 
Die bayerische Staatsregierung hat sich jetzt eine Novellierung des Asyl-Aufnahmegesetzes verordnet, dessen Entwurf im Maximilianeum am 13. Dezember vergangenen Jahres seine Erste Lesung durchlief. Die Verabschiedung in der noch ausstehenden Zweiten Lesung gilt als sicher. Bei der Gesetzesnovellierung geht es allerdings nicht um die Rückführung der über 99 Prozent Nicht-Asylberechtigten, wie man vermuten könnte. Durch die Oppositionsparteien Grüne, SPD und Freie Wähler wurde mit tatkräftiger Unterstützung der FDP im Regierungskabinett nun die bisher vorgeschriebene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften „sturmreif geschossen“. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf verantwortet CSU-Sozialministerin Haderthauer stattdessen nun eine ganze Reihe von „Regelauszugsgründen“ aus den bisherigen Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmelagern in Privatwohnungen.
 
Auch sollen im Zuge von Einzelfallprüfungen die Auszugsmöglichkeiten künftig sogar noch über dieses Maß hinaus ausgeweitet werden sollen. Dies gipfelt darin, daß gemäß Absatz 5 des Entwurfes selbst Bewerber, die das „Aufnahmeland“ Deutschland über ihre Identität getäuscht haben, und sogar Straftäter künftig ein Anrecht auf solche Einzelfallprüfungen haben sollen. Ketzerisch gefragt: wann werden wegen Kindesmißbrauch in ihrem Herkunftsland Verfolgten Unterbringungsmöglichkeiten in Kinderheimen zugestanden?
 
Um sicherzustellen, daß von den liberalisierten Asylregelungen auch ab sofort reger Gebrauch gemacht werden kann, ist die Aufstockung der bayerischen Haushaltsmittel von bislang 1 Million Euro allein für die Asylsozialberatung um weitere 400.000,- Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf selbst prognostiziert unter Abschnitt „D Kosten“ in vage gehaltenen Kalkulationsansätzen für die Jahre 2012/2013 finanzielle Mehrbelastungen durch die Novellierung von zusammengerechnet maximal bis zu über 2 Millionen Euro. Dabei sind die Belastungen der Kommunen noch gar nicht eingerechnet.
 
Nicht zuletzt deshalb, weil bereits heute – noch vor Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes – bereits um die 50 Prozent derjenigen Asylbewerber, die keinenSchutzgrund zugesprochen bekamen, nicht in Asylbewerberheimen, sondern in Privatwohnungen leben, dürfte CSU-Ministerin Haderthauer neue Möglichkeiten eröffnet und die Bezirksregierungen angewiesen haben, selbst Wohnungen anzumieten. Nun bleibt abzuwarten, inwieweit als Folge dieser Politik künftig deutsche Familien im Freistaat bei ihrer Wohnungssuche auf der Warteliste „geparkt“ werden, damit Asylbewerbern mit fragwürdigem Asylanspruch die bundesdeutsche „Willkommenskultur“ demonstriert werden kann.
 
Bei so viel „Willkommenskultur“ darf man natürlich nicht erwarten, daß einer steuermittelfinanzierten Versorgung mit Essenpaketen und/oder Essens- bzw. Kleidermarken eine überbordende „Willkommensdankbarkeit“ vonseiten der Betroffenen entgegenschlägt. CSU-Ministerin Haderthauer begrüßt es deshalb  - nach eigenen Worten im Wissen um die Auslegungsfähigkeit des sogenannten Sachleistungsprinzips –, wenn über 9000 vor allem abgelehnteAsylbewerber in Bayern in Privatwohnungen leben und gleich Bargeld erhalten.
 
Festzuhalten bleibt: die Regierungen verantworten diese Mißstände, das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht sie, und die Steuerzahler bezahlen das Ganze. Wobei zu ergänzen ist, daß die wenigen anerkannten Asylbewerber nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Hilfe erfahren, sondern laut den allgemeinen Sozialgesetzen ohnehin wohngeld- und sozialleistungsberechtigt sind. Bleibt zu fragen, inwieweit die christliche Nächstenliebe der C-Parteien inzwischen zur „Fernstenliebe“ umgeschlagen ist. Höchste Zeit, endlich wieder an die Interessen unserer eigenen Landsleute im Lande zu denken!
 
 
 
 
 
Sascha Roßmüller
Stellvertretender Landesvorsitzender,
- Abt. Landespolitik -
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