npd-bayern.de - NPD Landesverband Bayern - Die soziale Heimatpartei

16.12.2007

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Wir setzen uns durch!

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Seit 1964 gibt es faktisch eine politische Partei minderen Rechts in Deutschland, nämlich die NPD seit deren Gründung. Obwohl ihr rein juristisch alle Rechte des Grund- und Parteiengesetzes zustehen, wird unsere Partei tagtäglich mit Versuchen von Rechtsbrüchen konfrontiert, an denen sich nicht nur politische Gegner, sondern auch öffentliche Organe des Staates und der Kommunen beteiligen, die eigentlich politische Neutralität wahren müssten.
Immer wieder lassen sich offenkundig auch Organe der Rechtspflege, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften, von der veröffentlichten Meinung beeinflussen, die mit Hilfe der weitgehend gleichgeschalteten Medien permanent gegen die Nationale Opposition gerichtet ist.
In dem deshalb notwendigen ständigen „Rechtskampf“, den die NPD führen muss und der sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit im Parteien- und Meinungswettbewerb massiv behindert, was alleine schon das Funktionieren des Rechtsstaates und der so hoch gepriesenen bundesdeutschen Demokratie in Frage stellt, konnten jetzt wieder zwei Erfolge errungen werden:

1. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat mit Urteil vom 20.12.07 die Stadt Bamberg verpflichtet, der NPD ihre Stadthalle für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, was diese in rechtsverachtender Weise bisher verweigerte.
2. Das Landgericht in Nürnberg hat eine Woche vorher eine Unterlassungserklärung der NPD bestätigt, nach der die Sprecherin des „Bürgerbündnisses“ in Gräfenberg, eine Frau Bernhard, nicht mehr öffentlich, wie auch in Stern-TV geschehen, behaupten darf, die NPD habe Demonstranten in Gräfenberg mit 50 € bezahlt.

Damit konnten zwei wichtige Urteile erstritten werden, die der Rechtssicherheit dienen.
Anders verhält es sich mit Strafanträgen der NPD gegen den Nürnberger Stadtrat und dortigen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Arno Hamburger, dem „Künstler“ Konstantin Wecker und etlichen anderen Personen, die uns Nationaldemokraten u.a. als „Verbrecherbande“ bezeichnet haben. Diese Anträge wurden von der Staatsanwaltschaft Nürnberg mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung und die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, mit Verweis auf den „Gummiparagraphen“ §193 StGB, zurückgewiesen. Bleibt die unbeantwortete Frage, warum diese Personen ein „berechtigtes Interesse“ haben sollten, andere Bürger als „Verbrecher“ zu bezeichnen, die dies tatsächlich nicht sind. „Verbrecher“ ist derjenige, lt. Strafgesetzbuch, der für eine Straftat verurteilt wurde, die mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird. Die Mitglieder der NPD als Verbrecher zu bezeichnen, dürfte deshalb keine „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ sein und geht über die Zulässigkeit einer freien Meinungsäußerung, da Persönlichkeitsrechte berührt werden, hinaus. Vielmehr dient dies ganz klar der Beleidigung und Diffamierung der Angehörigen einer politischen Partei, der NPD, und ist darüber hinaus noch „Volksverhetzung“. Ganz davon abgesehen, was vermutlich im Umkehrfall wohl die Reaktion der Staatsanwaltschaft gewesen wäre, muss sich diese mit der Entscheidung schon vorwerfen lassen, zur Verrohung der politischen Sitten beigetragen zu haben und Nachahmer einen Freibrief für die Diffamierung einer zugelassenen Partei und ihrer Mitglieder verschafft zu haben, die sich demokratisch an Wahlen beteiligt und in Landes- und Kommunalparlamenten vertreten ist. Sollte diese Auffassung Rechtsgültigkeit erlangen, kann zumindest in der Politik Jeder den anderen als „Verbrecher“ und Organisationen als „Verbrecherbande“ bezeichnen. Natürlich könnten auch wir die SPD, die CSU und andere Parteien so betiteln. Tatsächlich dürfte es so sein, dass sich schon aufgrund der Mitgliederzahlen wesentlich mehr „Verbrecher“ in CSU und SPD befinden, als in der NPD.
Wir als Nationaldemokraten werden uns jedenfalls damit nicht abfinden und weiter juristisch gegen Verleumder und Volksverhetzer vorgehen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur politischen Kultur in diesem Lande. Das diese offenkundig immer mehr „herunterkommt“, zeigt sich auch in der Reaktion der bayerischen Justizministerin, Beate Merk, die die Entscheidung der Nürnberger Staatsanwaltschaft lobte und äußerte: „Die Entscheidung zeigt, dass unser Rechtssystem funktioniert.“
Hierzu sage ich ganz deutlich: Wenn der Rechtsstaat„funktioniert“, indem man den politischen Gegner als „Verbrecher“ bezeichnen darf, dann „Gute Nacht“ anständiges Deutschland!
Inzwischen kann man mit immer mehr Berechtigung sagen, dass die einzigen Demokraten in unserem Land die Nationaldemokraten sind. Deshalb gibt es auch keinen „Freibrief“ für die NPD durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einem Verbotsverfahren, sondern wir müssen uns unser Recht nach wie vor tagtäglich erkämpfen und uns Schritt für Schritt weiter durchsetzen, getreu der Erkenntnis:
Wenn die Guten nicht kämpfen, siegen die Schlechten!
Deshalb geht der politische Kampf mit aller Entschiedenheit weiter!

Ralf Ollert, Landesvorsitzender und Nürnberger Stadtrat
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