24.08.2008
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Das Skandalurteil des Herrn Müller
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Zur Hauptseite wechselnDer oberbayerische Spitzenkandidat der NPD zur Landtagswahl und Münchener Stadtrat Karl Richter wurde am 21. August vom langen Arm der CSU-Justiz eingeholt.
Amtsrichter Thomas Müller verhängte wegen des „Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation“ eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 40 Euro gegen Richter. Das Urteil hat politische Brisanz, weil die Münchener Rathaus-CSU angekündigt hatte, den Stadtrat der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) mit juristischen Mitteln bekämpfen zu wollen. Wegen seiner Armhaltung bei der Vereidigung als neuer Stadtrat am 2. Mai 2008 wurde Richter vom CSU-Stadtrat Marian Offman angezeigt. Richter soll den „Hitlergruß“ gezeigt haben.
Tomas Müller, ein etwa 35jähriger Richter am Amtsgericht München, gab sich über zwei Stunden dann auch alle Mühe, ein korrekten Verfahrens vorzutäuschen, bevor er das offenbar vorgefaßte Urteil „im Namen des Volkes“ verkündete. Er blieb nur 10 Tagessätze unter dem Antrag des Staatsanwaltes Thomas Steinkraus-Koch. Steinkraus-Koch hat sich bereits an Verfolgungsmaßnahmen gegen die NPD beteiligt, indem er am 10.07.2008 Hausdurchsuchungen bei verschiedenen NPD-Funktionären wegen angeblicher Fälschung von Unterstützungsunterschriften beantragte.
Das Verfahren gegen Karl Richter trug alle Merkmale eines Polit-Prozesses. Das Volk wurde weitgehend draußen gehalten, indem trotz großen Besucherinteresses, mal wieder ein viel zu kleiner Gerichtssaal verwendet wurde. Die wenigen Besucher, die durchgelassen wurden, mußten alle Gegenstände abgeben, die als Wurfgeschosse dienen könnten. Schwerbewaffnete Polizeibeamte standen zum Eingreifen bereit. Dies deutete bereits darauf hin, daß ein Urteil gegen das Rechtsempfinden des Volkes und im Sinne einflußreicher Kreise zu erwarten war. Vollkommen unverdächtige „Zeugen“ wie der CSU-Stadtrat Marian Offman und der Mitarbeiter der SPD-Fraktion Peter Scheifele hatten den „Hitlergruß“ gesehen, den restlichen etwa 350 Gästen der Vereidigungszeremonie war hingegen nichts aufgefallen. Auch das Bildmaterial gab keine eindeutigen Hinweise.
Doch für Amtsrichter Thomas Müller waren die Bilder „überzeugend“. In der Urteilsbegründung machte Müller ganz deutlich, welchen Stellenwert er den „Zeugen“, die allesamt von der Anklage benannt wurden, beimaß. „Ausschlaggebend“ sei die Aussage von Herrn Offman gewesen. Sie habe ihn „im vollen Umfang überzeugt.“ Offmans Glaubhaftigkeit stehe „außerhalb jeden Zweifels.“ Er sei auch überzeugt, daß Richter die Armbewegung „absichtlich gemacht“ habe. Eigentlich habe er sogar erwogen eine Haftstrafe zu verhängen.
Die Anklageschrift wurde erst Ende Juli 2008 zugestellt, die Hauptverhandlung in Rekordzeit einberufen. Der CSU-Justiz ging es darum, noch vor der Landtagswahl eine Verurteilung zu erreichen. Auch die Zahl der Tagessätze mußte über 90 sein, um Richter als „vorbestraft“ deklarieren zu können. Karl Richter kündigte Revision an. Sein Anwalt, der als Fernseh-Staatsanwalt bekannte Sewarion Kirkitadse, hatte bereits im Plädoyer politische Seilschaften vermutet.
Daß sich die CSU-Zentrale nur wenige hundert Meter vom Gerichtszentrum entfernt befindet, ist kein Zufall. Ähnlichkeiten mit Verhältnissen in China sind rein zufällig. In China ist der bekannte chinesische Dissident Hu Jia ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Erste Mittlere Volksgericht in Peking befand den 34-Jährigen des Aufrufs zur Untergrabung der Staatsgewalt für schuldig. Wie sein Anwalt vor dem von Polizei abgesperrte Gerichtsgebäude sagte, habe er ursprünglich mit einem noch höheren Strafmaß gerechnet. Hu Jia drohten fünf Jahre Haft. Menschenrechtsgruppen kritisierten, daß der Bürgerrechtler allein wegen seiner freien Meinungsäußerung verfolgt werde.