12.02.2009
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Eine Justizministerin auf Abwegen…
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Zur Hauptseite wechselnAm Dienstag, dem 9. Februar 2009, bekam das lokale Gutmenschentum aus Wunsiedel und Umgebung hochrangigen Besuch aus München: die bayerische Justizminsterin Beate Merk reiste nach Wunsiedel, um mit den dortigen „Bürgerinitiativen gegen Rechts“ darüber zu diskutieren, wie man die Grundrechte volkstreuer Deutscher noch weiter einschränken könnte.
Die Kontroversität der Debatte dürfte sich in bescheidenen Grenzen gehalten haben – schließlich war man doch in den meisten Punkten einer Meinung. Laut einem Frankenpost-Bericht vom 10. Februar 2009 soll Frau Merk wörtlich gesagt haben: „Wir müssen alles tun, um diese Partei (gemeint ist die Nationaldemokratische Partei Deutschland - NPD) endlich verbieten zu können. Denn nur dann kann das Versammlungsrecht auch wirklich greifen.“ Mit dieser Forderung dürfte Merk bei den Anwesenden sicherlich offene Türen eingerannt haben.
Dass eine Justizministerin, welche einen Eid auf die bayerische Verfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet hat, ein Parteiverbot ohne Nennung überzeugender Gründe für seine Rechtmäßigkeit nur deshalb fordert, um die in Art. 8 Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit zulasten Andersdenkender einschränken zu können, wirft die Frage auf, ob nicht gerade Merk diejenige ist, die mit unseren Verfassungsgrundsätzen ein Problem hat.
Merk selbst räume „dem Kampf gegen Rechts eine hohe Stellung ein“ – einen besseren Beleg hätte sie uns nicht liefern können, um all jenen, die in der CSU noch immer eine rechte bzw. konservative Partei sehen, endlich die Augen zu öffnen. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günter Beckstein, der mittlerweile sein Dasein im Maximilianeum als parlamentarischer Hinterbänkler fristet, fabulierte nicht selten von den rechten und konservativen Wählern, welche die CSU ansprechen müsse. Dank Merk können wir jetzt mit Gewissheit sagen, dass die Worte Becksteins pure Heuchelei und Wählertäuschung waren.
Die Beschlagnahmung der NSDAP-Parteizeitung Völkischer Beobachter, die im noch relativ jungen Zeitschriftenprojekt „Zeitungszeugen“ in Auszügen veröffentlicht wurde, bezeichnete die Justizministerin als Zeichen dafür, dass die Landesregierung keinerlei Verständnis für die Verbreitung „rechter Gedanken“ und verbotener Zeichen habe. Offiziell wurde die Aufforderung des Zeitschriftenverlags zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit der drohenden Verletzung von Urheberrechten begründet, die der Freistaat Bayern am „Völkischen Beobachter“ besitzt. Auch in diesem Zusammenhang leistet (Gesinnungs-)Justizministerin Merk einen politischen Offenbarungseid: Das Recht der freien Meinungsäußerung wird eingeschränkt, da man in der Veröffentlichung historischer Dokumente im Originalwortlaut eine Verbreitung rechter Gedanken zu erkennen glaubt. Gerade letztere ist nach dem Willen des Verlegers von „Zeitungszeugen“ aber gerade nicht intendiert. So wollte dieser dem geschichtlich interessierten Leser nur die Möglichkeit geben, sich ein objektives Bild über die seinerzeit publizierten Druckwerke und das damalige Lebensgefühl der Menschen zu verschaffen. Doch scheinbar diktiert nunmehr das bayerische Justizministerium, wie sich die historisch interessierte Öffentlichkeit mit der Zeit des Dritten Reiches auseinanderzusetzen hat.
Die eigentlich zur Neutralität verpflichtete Justizministerin erdreistete sich außerdem dazu, die Ausdehnung des „Kampfes gegen Rechts“ auf Schulen zu propagieren. Dass gerade Schulen in Zeiten Schwindel erregender PISA-Ergebnisse ganz andere Sorgen haben sollten, verschweigt Frau Merk geflissentlich. PISA-Ergebnisse, die das Resultat einer verfehlten Einwanderungspolitik sind und daher insbesondere an den Hauptschulen im Freistaat Bayern einer sinnvollen Bildungspolitik Hohn sprechen. Die Thematisierung dieser Zusammenhänge gilt bekanntlich als „rechts“, wenn nicht sogar „rechtsextrem“ – somit schließt sich der Kreis von Frau Merk wieder. Man muss jene präventiv - das heißt bereits in der Schule - bekämpfen, die einem ansonsten später einmal den Spiegel des eigenen Versagens vors Gesicht halten könnten.
Doch Merk greift noch tiefer in die Trickkiste: Längst widerlegte Ressentiments gegenüber der nationalen Opposition werden ins Feld geführt, damit am Ende ja niemand behauptet, man hätte sich nicht vorher intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. So behauptete Merk wörtlich: „Leider finden Jugendliche heute in Familien häufig nicht mehr ausreichend Halt. Und so wenden sich manche radikalen Organisationen zu, die sie als eine Art Ersatzfamilie betrachten. Gerade deshalb ist es so wichtig, Kinder in die Gesellschaft einzubinden und ihr Selbstbewusstsein zu stärken.“ Durch diese Ausführungen suggeriert Merk, es würde sich bei national denkenden Jugendlichen ausschließlich um Personen aus zerrütteten Elternhäusern handeln. Dass die Einsicht in die Notwendigkeit politischer Veränderungen, das heißt die Entstehung sog. „rechten Denkens“, nicht primär eine Frage des Elternhauses ist, geht nicht zuletzt aus empirischen Erhebungen der jüngsten Vergangenheit zum Thema hervor.
Den Vogel schießt Frau Merk jedoch endgültig ab, indem sie Immobilieneigentümern, die ihr Objekt an die NPD veräußern wollen, ein „bedenkliches und äußerst fragwürdiges Handeln“ unterstellt – obgleich selbst Merk die fehlende rechtliche Handhabe gegen derartige Geschäfte erkennt. Warum eine privatautonome Entscheidung – nämlich sein Eigentum an einen anderen zu veräußeren – ein „bedenkliches und fragwürdiges Handeln“ darstellen soll, erklärt die Justizministerin freilich nicht. Scheinbar erwartet man von den Verkäufern, diese würden lieber auf einer völlig unrentablen Immobilie sitzen bleiben, sich deshalb am Ende sogar noch zu verschulden, anstatt an die NPD, also eine legale Partei verkaufen, die formaljuristische zu behandeln ist wie alle anderen in der BRD zugelassenen Parteien.
Frau Merk könnte bei ihrem Besuch in Wunsiedel unter Umständen sogar politischen Nachwuchs für ihr im bayerischen Justizministerium ansässiges Inkompetenzteam gefunden haben: Arno Speiser, eine Vorzeigefigur der Wunsiedler Bürgerinitiativen „gegen Rechts“, fragte Merk rhetorisch, ob es verhältnismäßig sei, Gegendemonstranten einer rechten Kundgebung in Gräfenberg erkennungsdienstlich zu registrieren. Speiser selbst kandidierte noch 2003 ohne Erfolg als Direktkandidat von Bündnis 90/Die Grünen für den bayerischen Landtag – 2008 war er schon erfolgloser SPD-Bürgermeisterkandidat für seine Heimatgemeinde Bad Alexandersbad. Wen würde es also wundern, wenn der charismatische Arno Speiser nicht 2013 für die CSU zur Landtagswahl kandidieren, ein Direktmandat erringen und schließlich neuer bayerische Justizminister werden würde. Speiser selbst ist übrigens immer mit dabei, wenn es darum geht, der nationalen Opposition Paroli zu bieten. Beobachter wollen ihn sogar schon einmal dabei gesehen haben, als er hinter einem Absperrgitter und einer Polizeikette stehend nationalen Demonstranten „Nazis raus!“ zugerufen haben soll - eine Zivilcourage, an denen sich andere Demokraten zweifellos eine Scheibe abschneiden können. Bei solch einer Tapferkeit ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für Speiser eigentlich längst überfällig – die Stellung unnötiger Fragen sollte man ihm vor dem Hintergrund der erbrachten Leistungen zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung also nachsehen. Unnötig sind seine Fragen deshalb, weil die von ihm genannten Gegendemonstrationen regelmäßiger Schauplatz von Straftaten sind: Angefangen von Körperverletzungsdelikten gegen nationale Demonstranten, über Nötigungstaten zur Verhinderung angemeldeter und somit rechtmäßiger Versammlungen bis hin zu Widerstandshandlungen gegen die Vollstreckungsbeamten. Es scheint so, als stünden die „friedlichen“ Gegendemonstranten, gegen welche aus präventiv-polizeilichen Gründen eine Personalienfeststellung gerichtet ist, nicht selten mit der Rechtsordnung auf Kriegsfuß.
Merks Antwort auf Speisers Frage, wonach sich diese nicht vorstellen könne, dass friedliche Demonstranten erkennungsdienstlich behandelt werden würden, löst bei uns nur schallendes Gelächter aus: Scheinbar hat die nationale Opposition, deren Demonstrationen stets friedlich ablaufen, in den letzten Jahren grundsätzlich in einem anderen Freistaat Bayern ihre Versammlungen durchgeführt. Anders dürften sich nach Merks Aussage die schikanösen Personalienfeststellungen, mit denen wir zu Beginn von Versammlungen unter freiem Himmel ständig konfrontiert werden, nicht erklären lassen. Warum eine Justizministerin wider besseres Wissen derartige Behauptungen aufstellt, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht befindet sich die Justizministerin auf geistigen Abwegen - wahrscheinlicher ist, dass es Inhaber eines CSU-Parteibuchs mit der Wahrheit grundsätzlich nicht so genau nehmen, schließlich hat man ja einen Ruf zu verlieren…