npd-bayern.de - NPD Landesverband Bayern - Die soziale Heimatpartei

02.02.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt

» Zur Hauptseite wechseln

Am Montag, den 26. Januar 2009 wurde ein Gewerkschaftssekretär vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der "Streikposten" der Gewerkschaft war in der Münchner Fußgängerzone vom Staatsschutz beobachtet, eingeschüchtert und angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen weitere 15 Gewerkschaftsmitglieder wegen unerlaubter Versammlung nach dem bayerischen Versammlungsgesetz. Der Fall ist bereits aktenkundig durch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.

In einem großen Geschäft in der Münchner Fußgängerzone kam es im Mai letzten Jahres zu einem Arbeiterkampf. Die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter wollten bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen und traten dafür in den Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft "Streikposten" aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos schoß, nahmen 15 Personen an der von der Gewerkschaft organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der Staatsschutz bewertete die "Streikposten" als Versammlung im Sinne des bayerischen Versammlungsgesetzes, und das noch vor Inkrafttreten des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes am 1. Oktober 2008. Gegen die Verantwortlichen der Gewerkschaft wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gemäß § 26 Nr. 2 VersG. eingeleitet (113 Js 11159/08).

In Bayern wurde in der ersten Jahreshälfte 2008 ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet. Danach müssen öffentliche Versammlungen innerhalb von 72 Stunden angemeldet werden. Eine Versammlung beginnt bereits bei zwei Personen. Mit diesem Gesetz kann jeder jederzeit festgesetzt werden. Deshalb muß das neue bayerische Versammlungsgesetz wieder rückgängig gemacht werden, weil dieses Gesetz gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verstößt - das Bestandteil demokratischer Verfassungen war - und auch gegen die Bayerische Verfassung nach Artikel 113 (Versammlungsfreiheit); darin heißt es wörtlich: "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln." Außerdem sollten Geschäfte in München vorrangig deutsche Arbeiter einstellen.
» Zur Hauptseite wechseln
 

08.05.2012
8.Mai - Wir feiern nicht !
 
08.05.2012, 8.Mai - Wir feiern nicht !
  • 8.Mai - Wir feiern nicht !
17.06.2010
Begrüßungsvideo des NPD-Landesvorsitzenden Ralf Ollert
 
17.06.2010, Begrüßungsvideo des NPD-Landesvorsitzenden Ralf Ollert
  • Begrüßungsvideo des NPD-Landesvorsitzenden Ralf Ollert
 

Kurznachrichten

  • NPD LV Bayern
    Körper­verletzung, Erpressung, Beleidung... Ein echtes Aushän­geschild der „Volkspartei“ CSU Was waren das für...
  • NPD LV Bayern
    Bildung, Bildung über alles Es gibt keinen Politiker, von CSU bis Kommunisten und Piraten, der in Wahlkampfreden...
  • NPD LV Bayern
  • NPD LV Bayern
    NPD - Bayerntag wieder in Mainleus Der 7. NPD-Bayerntag findet am 16. Juni wieder im oberfrän­kischen Mainleus...
  • NPD LV Bayern
    „Wir gender-inkom­petenten Marsmen­schen“ Familien­politische Sprecherin Sigrid Schüßler schreibt den...
  • NPD LV Bayern
    Tolle Party Daß Brot und Spiele eine traditionelle Form der Machtsicherung sind, ist schon länger bekannt....
  • NPD LV Bayern
    Bei Sandra nichts Neues – bis auf eine Sensation am Schluß! Für seine GEZ- Gebühren muß der deutsche...
  • NPD LV Bayern
    Literarische Vergangenheitsbewältigung in Bayern ER ist der leibhaftige Gottseibeiuns. ER beherrschte die...
  • NPD LV Bayern
    1000 Jahre Bamberger Dom Einer der bedeutendsten Sakral­bauten Deutsch­lands wird heute 1000 Jahre alt: der...
  • NPD LV Bayern
    Klarstellung zu den Austritten vom heutigen Tag Heute haben drei Funktionsträger aus dem Bezirksverband...
 

Jetzt NPD-Mitglied werden! Gehören sie noch zu der schweigenden Mehrheit in Deutschland, denen die Machenschaften der Polit-Bonzen stinken? Dann werden Sie jetzt Mitglied der sozialen Heimatpartei!

Nachrichtenbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen

Eintragen Austragen

Wochenbrief der NPD



Ihr Weg zu uns

NPD LV Bayern
Work Postfach: 2165
96012 Bamberg

Work Tel.: 01805/99916680 (EUR 0,14/Min.)
FaxFax: 01805/99916629 (EUR 0,14/Min.)
www.npd-bayern.de
ePost:
 


2007 - 2012 © npd-bayern.de - NPD Landesverband Bayern - Alle Rechte vorbehalten | Impressum
 
Diese Seite wurde 20 mal angezeigt.