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14.01.2008

Lesezeit: etwa 2 Minuten

In München droht Wahlanfechtung

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In München droht die Anfechtung der Stadtratswahl am 2. März. Grund sind Behinderungen bei der Abgabe der Unterstützerunterschriften für die Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA).
So sollen in der Bezirksinspektion West (Pasing) mehrfach unterstützungswillige Personen von der Abgabe ihrer Unterschrift für die BIA abgehalten worden sein. In diesem Sinne beschwerten sich mehrere Personen. Vor Zeugen gab die Leiterin der BI-West, Frau Schwarz, am 4. Januar zu, daß Personen, die einen ihnen zuvor auf der Straße ausgehändigten BIA-Zettel mit der Aufschrift "Bürgeriniative Ausländerstopp" vorzeigten, von Behördenmitarbeitern (namentlich bekannt) aufgefordert wurden, sich den Inhalt des Zettels genau durchzulesen und zu überlegen, ob sie denn das wirklich vertreten könnten, da die BIA ausländerfeindlich sei.

Zudem sollen sowohl in Pasing als auch am Marienplatz Unterschriftenlisten oben vollständig abgedeckt gewesen sein. Dies könnte die Diskrepanz zwischen den geleisteten und tatsächlich gezählten Unterschriften für die BIA erklären. So hatte die BIA am 9. Januar nacheinander 12 Testpersonen in die Stadtinfo am Marienplatz zum Unterschreiben geschickt. Tatsächlich wurden vom Wahlamt am 9. Januar in dieser Eintragungsstelle aber nur sieben Unterschriften für die BIA gezählt. Sollte es hier tatsächlich zu Manipulationen oder Behinderungen gekommen sein, läge eine Straftat nach §§ 107 ff StGB vor.

Durch eine Begehung des BIA-Beauftragten am 7. Januar 2008 wurde zudem festgestellt, daß einige Büros zur Abgabe der Unterstützerunterschriften praktisch nicht auffindbar waren. So wurden auf Intervention der BIA erst am 9. Januar in der Trausnitzstraße (BI-Ost) die Hausnummer 33 und in der BI-Nord (Leopoldstraße 202 a) eine erkennbare Beschilderung angebracht. Hier liegen Verstöße gegen § 36 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) vor.

Am 7. Januar hatte die Bürgerinitiative Ausländerstopp das Wahlamt der Landeshauptstadt München schriftlich auf die vorgenannten Unregelmäßigkeiten hingewiesen und Abhilfe verlangt. Bis zum 11. Januar lag keine Antwort vor. Nun hat die BIA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I
eingereicht und den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens eingeschaltet. Dieser hat mit Schreiben vom 11. Januar den Kreiswahlleiter zur „unverzüglichen Rückkehr zu rechtmäßigem Verwaltungshandeln“ aufgefordert und auch den Landes- und Bundeswahlleiter informiert.

Interessant: Auch die „Freien Wähler“ hatten bereits am 12. Dezember 2007 in einer Presseerklärung auf „massive Behinderung bei Sammlung von Unterstützerunterschriften durch Stadtverwaltung und Polizei“ hingewiesen. Tatsächlich wurden auch Werber für die BIA von Polizeibeamten behindert und bedroht. Herrschen in München ähnliche Verhältnisse wie in Kenia und Georgien?

Allein die bisher gesammelten Fakten reichen für eine Wahlanfechtung aus. Somit droht der Landeshauptstadt München erneut die Anfechtung einer Stadtratswahl, wie die Wahl von 1990, die 1994 wiederholt werden mußte.

Bürgerinitative Ausländerstopp München

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