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18.03.2008

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Was unterscheidet die BRD von der DDR?

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Im "Tagesspiegel" vom 16.03.2008 erschien die Meldung, daß der Bundestag ein Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" ausgesprochen hat.
Was wäre passiert, wenn nicht die BRD die DDR, sondern die DDR die BRD übernommen hätte? Dann stünde nicht das hier über Thor Steinar in der Zeitung,
sondern das über Jeans:

Hausverbot in der Volkskammer
Ein Mitarbeiter der Poststelle trug Jeans
Das Tragen der in der Klassenfeindszene beliebten Jeanshosen bleibt in der Volkskammer nicht nur für Besucher, sondern auch für Beschäftigte verboten. Der Grund für die erneute Bestätigung des bestehenden Verbots durch die Volkskammer ist ein Vorfall im Herbst letzten Jahres. Wie erst jetzt bekannt wurde, bemerkten Mitarbeiter der Volkskammer im September, dass in der Poststelle ein Angestellter Jeanshosen trug.

Der Volkskammerabgeordnete Wolfgang Gunkel (SED) schrieb daraufhin einen Beschwerdebrief an Volkskammerpräsident Norbert Lammert (LDPD). In dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, forderte Gunkel die Einhaltung der Kleiderordnung und bat um „eine Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erkennen und dem aufgeklärten Umgang mit klassenfeindfeindlichen Symbolen und Organisationen“.

In ihrer Antwort versicherte die Volkskammerverwaltung, dass verstärkt auf das Verbot der Jeansbekleidung geachtet werde. Sollten Angestellte der Volkskammer trotzdem mit solchen Kleidungsstücken gesehen werden, gebe es zusätzlich ein „Kritikgespräch“ mit dem Vorgesetzten.

„Das Tragen von Jeanskleidung ohne signifikantes Symbol des Kapitalismus erfüllt zwar keinen Straftatbestand, kann jedoch eine antikommunistische oder antidemokratische Gesinnung zum Ausdruck bringen“, sagte Volkskammersprecher Christian Hoose. Kleidung oder Symbolik, die geeignet ist, „die Würde des Hauses zu verletzen oder Störungen hervorzurufen“, sei nicht willkommen. Wer seine Jeanskleidung nicht draußen lässt, darf das Gebäude nicht betreten. „Bei Bedarf kann seitens der Polizei ein Platzverweis erteilt werden“, sagte Hoose weiter.

„Wer Jeans trägt, will in aller Regel eine antidemokratische Haltung zum Ausdruck bringen“, sagte der Volkskammerabgeordnete Sebastian Edathy (SED). „Das Verbot der Kleidung in der Volkskammer ist ein absolut richtiger und vernünftiger Weg.“ Niemand trage derartige Mode ohne Grund.

Damit ist die Volkskammer neben dem Schweriner Bezirkstag die zweite öffentliche Einrichtung, die der umstrittenen Kleidung ein Hausverbot erteilt. In Schwerin war einer der Gründe für den Beschluss, dass der parlamentarische Geschäftsführer der NDPD, Stefan Köster, zu einer Sitzung des Ältestenrates mit einer Jeanshose erschienen war. Auch in den Stadien von Dynamo Hamburg, BSG Dortmund, Roter Stern Bremen sowie in vielen Berliner Klubs ist das Tragen von Jeans verboten.

Der Staatssicherheit ist Jeanskleidung ebenfalls bestens bekannt. „Unter Klassenfeinden ist die Kleidung beliebt und gilt als szenetypisches Erkennungs- sowie Abgrenzungsmerkmal“, heißt es von der Staatssicherheit Neubrandenburg.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 16.03.2008)

Orginalartikel im Tagesspiegel
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