19.04.2007
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Zur landespolitischen Entwicklung in Bayern
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Zur Hauptseite wechseln13.07.2005 Der stellvertretende Landesvorsitzende Sascha Roßmüller zur landespolitischen Entwicklung in Bayern
CSU-Bildungspolitik oder Einbildung ist auch eine Bildung
Ob im Bereich der frühkindlichen Pädagogik, des allgemeinen Schulwesens oder im Hochschulsektor durch die Bank zieht Faltlhauser die Striche mit seinem Rotstift, ohne selbst vor der Schulbank halt zu machen. Mit unnachgiebiger Konsequenz wird gezeigt, wie man die Zukunftsfähigkeit des Freistaates zusammensparen kann. Das Bildungssystem wird von der bayerischen Staatsregierung nicht als Zukunftsbranche erkannt, so daß Ausgaben nicht als sinnvolle und vor allem langfristig gewinnbringende Investition, sondern lediglich als Kosten betrachtet werden.
Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG), die Lernmittelfreiheit im Zuge des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie das Innovationsbündnis zwischen den staatlichen Universitäten und den Fachhochschulen mit dem Freistaat Bayern waren die bildungspolitischen Schwerpunktthemen, die den Landtag in letzter Zeit hauptsächlich beschäftigten.
Beim BayKiBiG, das kürzlich im Rahmen einer von vielen öffentlichen Protesten begleiteten 14-stündigen Marathonsitzung des Landtages von der CSU durchgepeitscht wurde, zeigte sich erschreckend die Wahrnehmungsstörung der politischen Autisten in der CSU, denen selbst ein noch so intensiv artikuliertes öffentliches Meinungsbild unzugänglich ist. Demonstrationen, Petitionen, Unterschriftslisten, selbst der Einspruch vieler Verbände vermochten nicht, die CSU auch nur zu geringfügigen Änderungen ihres Gesetzentwurfes zu bewegen. Die Weisheit Friedrich Schillers, die er in seinem fragmentarischen „Demetrius“ zum Ausdruck brachte, daß Mehrheit nicht per se die richtige Entscheidung garantiert, findet auch heute noch des öfteren Bestätigung im Bayerischen Landtag. - Hier kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die 2/3-Mehrheit der CSU allenfalls für 2/3 an Fehlentscheidungen garantieren kann.
Der gestalterische Rahmen und die Finanzierungsvorstellungen der angeblich „christsozialen“ Landtagsfraktion führen zu einer fragwürdigen Personal/Kind-Relation, die im Zusammenhang mit einer nicht mehr pauschalen, sondern auf Kinderzahl und Buchungszeiten bezogenen Förderung der pädagogischen Zielsetzung nach kleinen Gruppen und individueller Förderung widersprechen. Starr vereinbarte Buchungszeiten stehen im Widerspruch zur häufig proklamierten Flexibilität, wie auch die finanzielle Planungssicherheit der Träger durch die mangelnde Vorausschaubarkeit im Gegensatz zur Pauschalförderung leidet. Indem man die Bedarfsplanung allein den Kommunen überläßt, ohne die Eltern und die Träger mit einzubinden, wird wohl mehr die jeweilige in der Regel knappe Kassenlage und nicht objektive Notwendigkeit ausschlaggebend sein. Ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für das letzte Vorschuljahr, die verbindliche Fixierung von Kernzeiten oder eine sozial verträglich gestaltete Gastkindregelung fehlen. Dafür legt man Wert auf die Integration behinderter Kinder, ohne jedoch zu erläutern, inwiefern damit der wissenschaftlich eingeforderten frühkindlichen Bildungsarbeit zu Fortschritten verholfen werden soll. Die Antworten nach einer damit zwingend hervorgerufenen „Behinderung“ des Lernfortschrittes der Nichtbehinderten, vergleichbar mit dem Zusammenhange zwischen Ausländeranteil und Sprachkompetenz, bleibt die CSU schuldig. – Die CSU gedenkt mit ihrem Gesetz angeblich einer qualitativ besseren Kinderbetreuung nachzukommen, will sich dies jedoch nichts kosten lassen, da die Umsetzung nach eigenen Worten kostenneutral erfolgen solle.
Doch auch beim Entwurf zum Schulfinanzierungsgesetz dürften weniger die Bildungspolitiker als vielmehr Finanzminister Kurt Faltlhauser Pate gestanden haben. Dem staatlichen Bildungsauftrag gedenkt man im „Stoiber-Land“ fürderhin nicht mehr über Schulwegkosten- und Lernmittelfreiheit nachzukommen, sondern neuerdings durch Entlastung des Staatshaushaltes herbeizuführen. Über 15 Millionen Euro will sich das Ministerium sparen, indem zukünftig 20,- bzw. 40,- Euro Büchergeld abverlangt werden sollen. Das Geld holt sich die Staatsregierung über die Elternbeteiligung, und die durch die Neuregelung anfallende Verwaltungsarbeit überträgt sie den Kommunen und Schulen. Dies führte natürlich zu einem handfesten Dissens mit den kommunalen Spitzenverbänden, zumal diese bemängelten, daß die Kosten für den Verwaltungsaufwand durch den Gesetzesentwurf nicht gedeckt seien. Doch interessiert dies die CSU-Staatsregierung ebensowenig wie beim BayKiBiG.
Das CSU-Ansinnen läßt eine weitere Zementierung der von PISA diagnostizierten sozialen Disparitäten im Bildungswesen befürchten. Das CSU-Argument der erweiterten Mitwirkungsrechte der Eltern taugt nicht, dies zu entkräften, da nach nationaldemokratischer Ansicht eine Ausweitung von Rechten, unabhängig vom Griff in die Geldbörsen der Eltern, rein vom politischen Willen abhängig ist. Ausnahmeregeln bei finanziellen Härtefällen eignen sich ebensowenig, als soziale Großtat verkauft zu werden. Vielmehr wird es von den Betroffenen, insbesondere deren Kindern als ein Angriff auf die persönliche Würde empfunden werden, regelmäßig als „sozialer Härtefall“ eingestuft zu werden.
Und selbst vor den Hochschulen macht der bayerische Reformeifer nicht halt. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Thomas Goppel, unterzeichnete erst kürzlich für die Staatsregierung das Innovationsbündnis zwischen den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen und dem Freistaat. Diesem Innovationsbündnis soll (noch in diesem Jahr?) ein neues Hochschulgesetz folgen, wobei sich mit Sicht auf die Verbindlichkeit des öffentlich-rechtlichen Vertragswerkes die Frage nach der Reihenfolge stellt. Ein bezüglich der finanziellen Planungssicherheit nicht ganz unwesentlicher Aspekt.
Der Freistaat zielt mit seinen Maßnahmen vollinhaltlich auf den sog. „Bologna-Prozeß“ ab, d.h. er betreibt ganz offensiv die Politik der Internationalisierung des Bildungswesens und sieht selbiges nur noch als Bildungsbetrieb, der somit auch nach betriebswirtschaftlichen Nutzeffekten zu funktionieren hat. Mitunter rechtfertigt die Staatsregierung ihr Handeln mit dem Bericht der sog. „Mittelstraß-Kommission“, der unter anderem für ein „Zurückziehen des Staates auf rechtliche Aufsichts- und finanzielle Gewährleistungsfunktionen“ in Hochschulwesen plädiert. Die NPD stellt sich entschieden gegen die totale Privatisierung des einst bewunderten deutschen Bildungssystems.
Wen wundert´s, daß Finanzminister Faltlhauser auch Thomas Goppel zur Seite stand und trotz gegenteiliger Behauptungen aus dem Ministerium die bildungspolitische Sparwut ausbrach. Es sind aber nun einmal Tatsachen, daß der relative Anteil am Gesamtbudget dieses Ressorts gesunken ist, obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der Studierenden anstieg. Auch der Nachtragshaushalt 2004 weist beispielsweise Nettokürzungen bei den Sachmittelausgaben der Universitäten aus. Im Gegenzug werden dafür Studiengebühren eingeführt, von denen nicht einmal das erste berufbefähigende Studium ausgenommen sein wird. Wer hier für die Sozialverträglichkeit bei den Gebühren sorgen wird, bleibt fraglich. Denn nachdem die künftig unter Wettbewerbsdruck stehenden Hochschulen mehr Autonomie erhalten und nach den Plänen der CSU selbst für die Erhebung zuständig sein sollen, wird diese sich vermutlich neben vielem anderen auch ihre Fürsorgepflicht „sparen“.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: In der Politik auch einmal zu sparen, ist heutzutage mit Sicherheit angebracht; aber als erstes sollte die bayerische Landespolitik sich Herrn Staatsminister Faltlhauser sparen.