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09.09.2010

Lesezeit: etwa 5 Minuten

Justitia, wo bist Du?

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Der Medienaufschrei war groß und er kam nicht unerwartet: Vor wenigen Tagen wurde dem jüdischen Simon Wiesenthal-Zentrum, das sich seit Jahrzehnten auf der Jagd auf noch lebende mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher befindet, bekannt, dass in Ingolstadt ein 88 Jahre alter Mann mit dem Namen Klaas Faber wohnhaft ist. Wie die Netzausgabe der WELT vom 29. August 2010 berichtet, stehe der gebürtige Holländer Faber auf „der Liste der zehn meistgesuchten Kriegsverbrecher“des Simon-Wiesenthal-Zentrums. Im Übrigen habe Israel nun offiziell ein Gesuch an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gesandt mit der Bitte, den Fall Faber erneut zu prüfen. In einer Petition des israelischen Justizministers, der sich 150 israelische Juristen angeschlossen haben, werden die unverzügliche Auslieferung Fabers an die Niederlande und „auch eine allgemeine Veränderung in der Politik, die zulässt, dass Naziverbrecher nicht vor Gericht gestellt werden und ihre Auslieferung verhindert“,gefordert.
Vorgeworfen wird Faber, als Angehöriger des SS-Sonderkommandos Silbertanne an der Tötung von 22 Juden beteiligt gewesen zu sein. Unklar ist, ob es sich bei der Klaas Faber vorgeworfenen Tat um Mord oder Totschlag handelt – davon hängt letztendlich der strafrechtliche Verjährungseintritt ab, der im Falle eines Mordes ausgeschlossen wäre.
Ein ähnliches Verfahren fand vor nicht allzu langer Zeit gegen den fast 92-jährigen Josef Scheungraber statt. Letzterer musste sich wegen zehnfachen Mordes vor dem Landgericht München I verantworten und wurde von diesem am 11. August 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Scheungraber seinen Soldaten nach einem Partisanenangriffam 26. Juni 1944, bei dem zwei Männer aus seiner Kompanie getötet worden waren, befahl, elf willkürlich ausgesuchte Zivilisten in ein Bauernhaus einzusperren, dieses sodann in die Luft zu sprengen und mit Maschinengewehren etwaige Überlebende zu töten. Schließlich überlebte nur ein schwer verletzter fünfzehnjähriger Jugendlicher, der im Prozess gegen den Angeklagten als Belastungszeuge aufgetreten ist. Aus Sicht des Gerichts handelte es sich bei der Tat unzweifelhaft um eine kaltblütige Vergeltungsaktion für die zuvor von Partisanen ermordeten deutschen Soldaten und somit um eine Tat aus niedrigen Beweggründen – obwohl „nach damaliger kriegsvölkerrechtlicher Praxis die Tötung von Geiseln und Sühnegefangenen als Reaktion auf Anschläge von Partisanen als rechtmäßig angesehen wurde“, wie einer der Verteidiger Scheungrabers in der Zeitung des Bayerischen Soldatenbundes 2/2010 auf Seite 7 zutreffend schreibt. Erst mit dem IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 sollte dieses im Kampf gegen Partisanen angewandte Vorgehen eine völkerrechtliche Ächtung erfahren.
Szenenwechsel. In einer Reportage des Magazins „Spiegel-TV Spezial“, die am 4. Februar 2006 durch den Fernsehsender VOX ausgestrahlt wurde, kommen mehrere ältere Herren zu Wort. Diese geben sich als ehemalige Angehörige der Geheimorganisation „Jüdische Brigade“ aus, deren selbst gesetzte Aufgabe es war, versteckte Nationalsozialisten aufzuspüren und anschließend zu liquidieren. Anhand von Listen wurden insbesondere SS-Offiziere ausfindig gemacht, die die als Militärpolizei getarnten Mitglieder besagter Organisation unmittelbar nach Kriegsende aufforderten, sie zu einem Verhör zu begleiten, von denen die Abgeführten niemals zurückkehrten. Ganz offen geben die Interviewten zu, dass Rachegefühle die entscheidenden Antriebsfedern für ihre Taten waren. Ihre Motivationslage dürfte also mit jener identisch gewesen sein, die das Landgericht München I dem Leutnant a.D. Josef Scheungraber unterstellt hat und die letztendlich auch zu seiner Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen geführt hat. Juristisch gesehen müssten die Angehörigen der „Jüdischen Brigade“ also eindeutig als Mörder zu qualifizieren sein.
Eine solche Schlussfolgerung wollte die Staatsanwaltschaft Bamberg offenbar nicht ziehen und stellte ein Ermittlungsverfahren gegen die interviewten Mitglieder der „Jüdischen Brigade“ mit Verfügung vom 30. Juni 2010 – also über drei Jahre nach Erstattung der Strafanzeige – ein. Als Gründe für die Einstellungsverfügung angegeben wurden neben der fehlenden Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bamberg die Ungewissheit hinsichtlich des Tatorts und genauen Tathergangs sowie der Frage, ob es sich bei den getöteten SS-Offizieren um deutsche oder österreichische Staatsbürger handelte. Im Übrigen liest sich die Begründung zur Einstellungsverfügung wie folgt:
„…Weiterhin bestehen auch keine konkreten Anhaltspunkte für Mord. Zu denken wäre allenfalls als Mordmerkmal an Heimtücke. Zwar wird geschildert, dass sich eine Gruppe der Rächer als Militärpolizei getarnt zu den Verdächtigen begeben hätten. Diese wären aufgefordert worden, sie zu einem Verhör zu begleiten. Unklar bleibt jedoch, ob diese Personen tatsächlich arglos waren und wie diese getarnten Militärpersonen auftraten. Totschlag wäre jedoch bereits verjährt. Ein an Israel gerichtetes Rechtshilfeersuchen zur Vernehmung der in dem Film genannten Personen verspricht keinen Erfolg...“
Mit keinem Wort geht die Staatsanwaltschaft Bamberg auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ein, welches in diesem Fall durchaus in Form von Rache in Betracht gekommen wäre. Doch scheinbar gibt es inzwischen nicht nur Opfer, sondern auch Täter erster und zweiter Klasse.
Während ehemalige Wehrmachtsoffiziere für Taten, die unter Umständen sogar vom damaligen Völkergewohnheitsrecht gedeckt waren, vor Gericht gestellt werden, können sich andere durch die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bamberg einem rechtsstaatlichen Verfahren entziehen. Dabei geht es nicht einmal um eine moralische Bewertung der jeweiligen Taten - im Vordergrund steht vielmehr das Gerechtigkeitsprinzip, welches in einem Rechtsstaat allen Menschen zuteil werden sollte.
Israel braucht aber die Verurteilungen deutscher Greise auch 65 Jahre nach Kriegsende noch. „Die Vergangenheit, die nicht vergehen will“ (Ernst Nolte), ist eine wichtige Zutat für das Lebenselixier dieses Staates, mit dem er noch so unverschämten Entschädigungsforderungen gegenüber Deutschland eine Rechtfertigung verschaffen kann. Und natürlich läuft diese Art der Vergangenheitsbewältigung in deutschen Gerichtssälen genauso einseitig ab, wie man es aus den Geschichtsbüchern dieser Republik nur zu gut kennt: Während des Zweiten Weltkriegs hat es ausschließlich deutsche Mörder gegeben. Justitia, wo bist Du?

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