23.12.2011
Dürftiger Richterspruch aus Regensburg / NPD legt Beschwerde beim VGH ein
Dieser Schuß dürfte nach hinten losgehen, denn die Eilentscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts gegen die NPD dürfte kaum Bestand haben. Die Bayern-NPD hat im Rechtsstreit um den geplanten Landeskongreß der Jungen Nationaldemokraten (JN) in der Mensa des Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasiums denn auch unverzüglich Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Das Regensburger Gericht hatte gestern allen Ernstes argumentiert, bei der NPD handle es sich um eine „verfassungsfeindliche“ Partei, weshalb die Überlassung der Landshuter Schulmensa für den JN-Kongreß nicht statthaft sei. „Kaum zu glauben, wie sich ein Gericht für eine derart billige Phraseologie hergeben kann“, erklärte der bayerische NPD-Landesgeschäftsführer Axel Michaelis. „Noch gilt der Rechtsgrundsatz: gleiches Recht für alle, weshalb bei der NPD nur billig sein kann, was bei den Grünen recht war, die im November im Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasium tagten. Wir können die Gerichte zwar nicht zwingen, unsere Argumente zu akzeptieren, wohl aber, nicht ständig gegen geltendes Recht zu entscheiden!“
Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der sich von dem Regensburger Richterspruch „Rückenwind für ein NPD-Verbot“ erhofft, dürfte demzufolge schon bald wieder in die Röhre schauen.
München, 23.12.2011
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